Année politique Suisse 1987 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Ausgabenordnung
Nachdem der Bundesrat 1986 dem Parlament den Entwurf eines Subventionsgesetzes (Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen) unterbreitet hatte, begann die vorberatende Nationalratskommission dessen Detailberatung im Herbst 1987.
Mehr Aufmerksamkeit zogen aber die mehrheitlich negativ ausgefallenen Vernehmlassungsantworten auf den Entwurf für einen Bundesbeschluss über eine Ausgabenbremse auf sich. Eine Mehrheit der Kantone, die SPS, die CVP und die grossen Verbände der Arbeitnehmer und der Bauern wandten sich gegen das Vorhaben, obwohl ihre Vertreter 1983 die auslösende Motion zum Teil noch unterstützt hatten. Insbesondere die CVP brachte nun Bedenken staatspolitischer Art vor, indem sie befürchtete, Bundesrat und Bundesverwaltung bekämen zuviel Macht, wenn das Parlament eine Erhöhung ihrer Ausgabenanträge nur noch mit einem qualifizierten Mehr bewilligen könnte. Dass diese Ausgabenbremse vor allem die wirtschaftlich Schwächeren treffen würde, befürchteten andere Gegner der Vorlage. Daneben wurde noch bemängelt, dass neue Aufgaben im Vergleich zu bestehenden einer strengeren Selektion unterworfen wären, und dass der gesetzgeberische Aufwand im Vergleich zum Nutzen viel zu gross wäre, da die notwendige Änderung der Bundesverfassung nur jenen Viertel der Ausgaben überhaupt betreffen könne, deren Höhe nicht bereits durch Erlasse gebunden ist.
Auf der anderen Seite standen die FDP, die SVP, die Wirtschaftsverbände und die finanzstärkeren Kantone. Diese sahen in den vorgeschlagenen Massnahmen ein taugliches Mittel, den Bundeshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Gemäss dem Zürcher "Tages-Anzeiger" schimmerte in vielen der zustimmenden Stellungnahmen die Überzeugung durch, dass dem Staat mit seinem "Hang zum Aktivismus und Interventionismus" nur über den Geldhahn beizukommen sei. Da die meisten Vernehmlassungsantworten negativ ausgefallen waren, beschloss der Bundesrat in der Folge, dem Parlament die Abschreibung der Motionen zu beantragen [8].
 
[8] NZZ, 22.8. (Subventionsgesetz) und 18.8.87; TA, 17.8.87; Presse vom 5.11.87; vgl. auch SPJ, 1986, S. 92.