Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Agglomerationsverkehr
print
Flankierende Massnahmen
Umwelt- und Verbundabonnemente können insbesondere dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie von gezielten Massnahmen zur Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs begleitet werden. Die Stadt Bern begann im Muesmattquartier einen einjährigen Pilotversuch mit Parkierungsbeschränkungen. Während Anwohner und Gewerbetreibende in der neu eingeführten "blauen Zone" uneingeschränkt parkieren dürfen, gilt für alle anderen Autofahrer eine Zeitlimite von anderthalb Stunden. Dadurch sollen Pendler und Langzeitparkierer aus dem Wohnquartier verdrängt werden. Parallele Versuche in Zürich und Basel mussten wegen Beschwerden bzw. politischem Druck auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. In der Stadt Luzern wurde ein Grossversuch mit Tempo 30 in einzelnen Quartieren vorbereitet, der in der Vernehmlassung — trotz harscher Kritik aus Automobilistenkreisen — auf überwiegend positives Echo stiess. Neben der Hebung der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität soll er dazu beitragen, die Attraktivität des Privatverkehrs zu vermindern und dadurch die Verkehrsströme zu reduzieren [15].
Die Exekutive der Stadt Zürich stellte ein Konzept für die künftige städtische Verkehrspolitik vor. Mit verkehrsbeschränkenden und -beruhigenden Massnahmen will sie bis 1994 eine 30%ige Reduktion des Motorfahrzeugverkehrs und die Umlagerung auf die öffentlichen Verkehrsmittel erreichen und so die Einhaltung der Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung ermöglichen und gleichzeitig die Lebensqualität in der Stadt verbessern. Da der beantragte Rahmenkredit von 80 Mio Fr. zur Verwirklichung dieser Massnahmen bei den Bürgerlichen und den Automobilverbänden auf vehemente Opposition stiess, suchte die vorberatende parlamentarische Kommission nach einem mehrheitsfähigen Kompromiss. Der vorgeschlagene reduzierte Kredit in der Grössenordnung von 40 Mio Fr. wurde jedoch von der FDP und der SVP aus grundsätzlichen Überlegungen ebenfalls abgelehnt [16].
 
[15] Flankierende Massnahmen: siehe Verkehr und Umwelt, 1987, Nr. 2, S. 26 ff.; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 3, S. 17 ff. sowie unten (Strassenverkehr). Bern: BZ, 9.9.87; vgl. SPJ, 1985, S. 108. Luzern: BZ, 18.2.87; Vat., 23.7. und 24.12.87. Zum Zusammenhang zwischen Tempo 30 und Luftverschmutzung bzw. Verkehrssicherheit siehe NZZ, 22.7.87; Ww, 20.8.87; TA, 10.11.87; sowie Lit.
[16] TA, 13.1., 14.1., 23.1., 17.2., 20.8., 21.8., 18.11., 27.11. und 28.11.87; Ww, 16.4.87; Verkehr und Umwelt, 1987, Nr. 2, S. 12 ff.