Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Strassenverkehr
Nachdem die
Zahl der Verkehrsunfälle seit 1976 kontinuierlich angestiegen war, konnte 1987 ein Rückgang von 1,4% verzeichnet werden. Auch die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten nahm deutlich ab (952 Tote, 29 150 Verletzte). Auffällig war jedoch, dass der Anteil der Fussgänger an den Verkehrstoten markant anstieg und insgesamt 22,7% betrug. Laut einer näheren Untersuchung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) war diese Zunahme vor allem auf Unfälle innerorts zurückzuführen
[26]. Da auch die Zahl der getöteten jugendlichen Motorfahrzeuglenker weiter anstieg, wurde die Einführung von provisorischen Führerausweisen gefordert. Laut dem Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen, P. Hess, wird ein teilweises Fahrschulobligatorium neu erwogen. Zumindest die Theorieausbildung für künftige Autofahrer soll obligatorisch werden
[27].
Im Mai schränkte das EJPD aus Sicherheitsgründen die Beförderung gefährlicher Güter durch bestimmte Strassentunnels stark ein. Für gefährliche Transporte durch. den Gotthard-Strassentunnel wurde für die Sommermonate ein absolutes Verbot erlassen, weil mit zunehmender Verkehrsdichte auf der Gotthard-Autobahn (N 2) das Unfallrisiko im Tunnel zu gross geworden war. Im Urner Oberland wehrte man sich darauf mit einer Petition gegen die Umleitung durch die Dörfer an der Gotthard-Passstrasse. Ab dem 1. Januar 1988 dürfen nun bewilligungsfreie gefährliche Güter, die nach Art und Menge kein ausserordentliches Transportrisiko darstellen, wieder während des ganzen Jahres durch den Strassentunnel befördert werden
[28].
[26] Presse vom 26.2.88; BA für Statistik, Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz 1987, Bern 1988; vgl. SPJ, 1986, S. 121. Siehe ferner Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1050, 1077 ff. und 1204; BZ, 31.1.87; Ww, 18.6. und 5.11.87; NZZ, 27.6.87; TA, 24.10. und 10.11.87. Zu Tempo 30 in Wohnquartieren als Massnahme zugunsten der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes siehe oben (Agglomerationsverkehr) sowie Lit.
[27] Provisorische Führerausweise: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1860; SGT, 28.8.87; siehe auch die Motion Zwygart (evp, BE) für eine Heraufsetzung des Mindestalters für Motorfahrzeugführer (Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 106). Fahrschulobligatorium: Bund, 9.9.87; NZZ, 10.9.87.
[28] NZZ, 8.5., 15.5. und 14.7.87; Vat., 8.5. und 12.5.87, 15.1.88; vgl. auch BZ, 8.5.87.
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