Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Strassenbau
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Hauptstrassen
Der Bundesrat erliess eine weitere Ausführungsverordnung und zwei Vollzugsbeschlüsse zum Treibstoffzollgesetz, welche das 1986 verabschiedete Massnahmenpaket abrunden. Im Zentrum der neuen Erlasse stand die Verordnung über die Hauptstrassen, welche im wesentlichen das Verfahren für die Festlegung der Mehrjahresprogramme, die Bemessung der Beitragssätze und die anrechenbaren Kosten regelt. Weiter legte er die Beitragssätze für den Aus- oder Neubau von kantonalen Hauptstrassen fest und sah Bundesmittel aus der Treibstoffzollkasse an die Strassenbaukosten in der Höhe von 50—80% für Alpen- und Jurastrassen bzw. von 20—60% für Talstrassen vor [40].
Als erste Kammer ermächtigte der Nationalrat die Landesregierung mit 79:46 Stimmen, das europäische übereinkommen über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs zu ratifizieren. Das Abkommen verpflichtet die Vertragspartner, das neu festgelegte Netz der sogenannten E-Strassen als Richtplan für den Neu- und Ausbau der entsprechenden Strassen auf ihrem Territorium anzuerkennen und den Bau dieser Strassenzüge im Rahmen ihrer nationalen Ausbauprogramme zu fördern. Die E-Strassen auf Schweizer Gebiet sind durchwegs Bestandteil des Nationalstrassennetzes bzw. des Hauptstrassennetzes, das mit Bundeshilfe auszubauen ist. Ein Nichteintretensantrag der Grünen, die grundsätzliche verkehrspolitische Argumente geltend machten und darauf hinwiesen, dass verschiedene der im Abkommen genannten Strecken durch die sogenannten Kleeblatt-Initiativen bekämpft werden, hatte keine Chance. Bedenken, dass das Übereinkommen ein Präjudiz für die Heraufsetzung der Gewichtslimiten für Lastwagen schaffen könnte, wurden von Bundesrat Schlumpf zerstreut [41].
 
[40] AS, 1987, S. 725 ff. und 1278 ff.; Presse vom 9.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 118 f.
[41] BBl, 1987, III, S. 181 ff.; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1627 ff.; NZZ, 14.8.87; Presse vom 8.12.87.