Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Schiffahrt
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Freihaltung der Wasserstrassen
Der Bundesrat nahm abschliessend Stellung zur jahrelangen Diskussion um ein schweizerisches Binnenschiffahrts-Netz. In einem zuhanden des Parlaments verabschiedeten "Bericht über die Frage der Freihaltung der Wasserstrassen" beantragte er den Verzicht auf das 1973 von den eidgenössischen Räten verlangte Freihaltegesetz, das in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Opposition gestossen war. Einen künftigen Ausbau der Aare und des Hochrheins bis zum Bodensee für die Grossschiffahrt hält die Landesregierung aus verkehrspolitischen, umweltschützerischen, wirtschaftlichen und finanziellen Gründen für wenig wahrscheinlich, so dass auf eine Freihaltung verzichtet werden kann. Hingegen will sie weiterhin die notwendigen Massnahmen vorkehren, um eine spätere Schiffbarmachung des Rheins bis zur Aaremündung und der Rhone vom Genfersee flussabwärts zu ermöglichen. Zur Realisierung dieser Freihaltemassnahmen wird der Bund in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen Sachpläne im Sinne des Raumplanungsgesetzes erarbeiten, welche in der kantonalen Richtplanung zu berücksichtigen sind. Stimmt das Parlament dem Vorhaben des Bundesrates zu, soll für die beiden Projekte Rhein und Rhone mit dem benachbarten Ausland das Gespräch gesucht und namentlich mit Frankreich über eine Schiffbarmachung der Rhone bis Lyon verhandelt werden [65].
 
[65] BBl, 1987, II, S. 457 ff.; Presse vom 16.4.87; siehe auch Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1030 f. und 1043; AT, 28.1. und 5.3.87; BZ, 24.3.87. Reaktion: FAN, 22.4.87; 24 Heures, 2.6.87; AT, 29.6. und 7.7.87; SZ, 12.10.87; BaZ, 16.10.87. Zur Vernehmlassung vgl. SPJ, 1985, S. 118.