Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
Flugverkehr
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Internationaler Luftverkehr
Nachdem im Vorjahr die langwierigen Verhandlungen über den Flugverkehr zwischen der Schweiz und den USA zu einer Einigung geführt hatten, wurde im Juli die Vereinbarung durch den Austausch diplomatischer Noten formell bestätigt. Nach Ansicht der Swissair sind dabei die den USA gemachten Konzessionen wertvoller als die dafür eingehandelte vierte Destination in den USA (Atlanta). Über die Begehren der Schweiz nach weiteren amerikanischen Destinationen sollen 1988 neue Verhandlungen aufgenommen werden [68].
Die Liberalisierung im europäischen Luftverkehr wurde 1987 durch multilaterale Abkommen, die auch von der Schweiz unterzeichnet wurden, konkretisiert. Das Tarifabkommen enthält im wesentlichen flexiblere Regelungen im Bereich der Vergünstigungen, während das Kapazitätsabkommen erstmals eine multilaterale Regelung der Aufteilung des Angebots im Linienverkehr bringt und damit den Fluggesellschaften erlaubt, besser auf die Markterfordernisse einzugehen [69].
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Infrastruktur
Sieben Jahre nach der Zürcher Flughafenlinie konnte im Mai der Eisenbahnanschluss des Genfer Flughafens Cointrin eingeweiht werden. Damit sind die beiden grössten Schweizer Flughäfen direkt an das Intercity- und Schnellzugsnetz der SBB angeschlossen. Ausbaupläne für den Flughafen Zürich-Kloten wurden mit umweltpolitischen Argumenten erfolgreich bekämpft: In einer kantonalen Volksabstimmung lehnte der Souverän einen Kredit von 57 Mio Fr. für die Erweiterung des Frachthofs knapp ab [70].
Die aus der Entflechtung der Radio Schweiz AG hervorgegangene Aktiengesellschaft für Flugsicherung (FSAG) wurde mit finanzieller Beteiligung des Bundes am 1. Dezember gegründet [71].
Erstmals wurden in der Schweiz im Flughafen Bern-Belp auch für die Kleinaviatik lärmabhängige Landetaxen eingeführt. Im Bundesamt für Zivilluftfahrt versprach man sich davon eine Signalwirkung für andere Flugplätze. Insbesondere für Genf-Cointrin und Zürich-Kloten sind entsprechende Gebührenmodelle in Vorbereitung. Mit der Überweisung eines Postulats Ruf (na, BE) forderte der Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht über das Ausmass der durch den Flugverkehr verursachten Luftverschmutzung sowie über allfällige Massnahmen. Der Kanton Genf beantragte ferner mit einer Standesinitiative, die Zollzuschläge auf Flugtreibstoffen für Massnahmen zur Verringerung der durch den Luftverkehr verursachten Schäden einzusetzen [72].
 
[68] AS, 1987, S. 1405 ff.; Gesch.ber., 1987, S. 388; NZZ, 15.7.87. Zum Inhalt des Abkommens siehe SPJ, 1986, S. 131.
[69] Gesch.ber., 1987, S. 388 ff.; Bund, 24.6.87; JdG, 17.10.87; NZZ, 23.10.87. Siehe auch SHZ, 9.4.87; NZZ, 8.12.87; SPJ, 1986, S. 131.
[70] Genf-Cointrin: JdG, 25.5.87; Presse vom 26.5.87; vgl. SPJ, 1980, S. 101. Zürich-Kloten: TA, 14.4., 3.7., 2.9. und 7.9.87; vgl. unten, Teil II, 4c.
[71] Gesch.ber., 1987, S. 383 f.; BZ, 6.2.87; BaZ, 11.8.87. Bund, 13.8. und 29.10.87; vgl. auch PTT, Geschäftsbericht 1987, Bern 1988, S. 11 f.; Ww, 10.12.87; SPJ, 1986, S. 131.
[72] Landetaxen: BBl, 1987, II, S. 358 f.; BZ, 6.5.87; TA, 7.5.87; vgl. SPJ, 1986, S. 131 f. Postulat: Amtl. Bull. NR,1987, S. 997. Standesinitiative: Verhandl. B.vers., 1987, I, S. 16.