Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Raumplanung
Der Entwurf zum heute gültigen Raumplanungsgesetz hatte noch einen periodisch zu erstellenden Raumplanungsbericht vorgesehen, den die Räte dann aber im Gesetzgebungsprozess fallen gelassen hatten. Sie waren der Ansicht, die Regierung solle nur informieren, wenn dies nötig sei. Diese Notwendigkeit war nun für den Bundesrat eingetreten, und er publizierte Ende 1987 den bereits in den Regierungsrichtlinien 1983-87 angekündigten "Raumplanungsbericht 1987". Ausführlich werden darin zunächst die raumwirksamen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte dargestellt und anschliessend die sich in der Raumplanung ergebenden Vollzugsprobleme. Offen legt der Bundesrat darin dar, dass die wesentlichen Ziele der Raumplanung, also die haushälterische Nutzung des Bodens und die erwünschte Ordnung der Besiedlung, nicht erreicht worden seien. Neben Terminproblemen bei der Einreichung der Richt- und Nutzungspläne ergab sich insbesondere auch, dass die Gemeinden einerseits die zeitgerechte Erschliessung der Bauzonen vernachlässigen, und dass andererseits erschlossenes, baureifes Land gehortet und nicht überbaut wird. Beides führt zu einer Verknappung des Bodenangebotes für Bauwillige und in der Folge zu den beklagten hohen Bodenpreisen.
Der Raumplanungsbericht mündet in eine Reihe von Leitsätzen, welche die Ziele der künftigen Regierungspolitik umschreiben. Mit einer breiteren Problemsicht, also mit dem Einbezug von fiskalischen bis zu verkehrspolitischen Gesichtspunkten, soll die Raumplanung fortan als Umweltvorsorge aufgefasst werden. Als Schwerpunkte der künftigen Politik ergeben sich dabei der Wille, eine Trendwende im Bodenverbrauch herbeizuführen, eine natürliche Umwelt zu erhalten, die Siedlungen von innen zu erneuern und auszugestalten, die Städte funktionsfähig zu erhalten und die verschiedenen Sachbereiche aufeinander abzustimmen. An konkreten Massnahmen steht vorerst aber eine Revision des RPG an, mit der unter anderem die Frage der kantonalen Baubewilligungen im Nichtbaugebiet aufgegriffen wird. Nach Bundesrätin Kopp verletzen nämlich nicht wenige dieser Bewilligungen Bundesrecht; auch werde die Publikationspflicht von vielen Kantonen missachtet. Geprüft wird deshalb ein Beschwerderecht des Bundes und die Einrichtung von unabhängigen kantonalen Überwachungsstellen. Die 1986 eingesetzte Expertenkommission für die Revision des RPG konnte ihre Vorarbeiten 1987 noch nicht abschliessen
[2].
[2] Einreichung der Richtpläne: NZZ, 16.1. und 19.11.87; Presse vom 2.5.87 (Erwägung von Sanktionen); "Raumplanungsbericht 1987", in BBl, 1988, I, S. 1000. Nutzungspläne: Presse vom 2.5.87; Suisse, und BaZ, 25.7.87; TA, 27.7.87. Fruchtfolgeflächen: Ww, 24.12.87. Zum Raumplanungsbericht vgl. BBl, 1988, I, S. 871 ff. und dazu Presse vom 15.12.87. Revision des RPG: Bund, 12.6. und 21.7.87; vgl. auch SPJ, 1986, S. 132 f. Eine Motion Eisenring (cvp, ZH) verlangt zudem Sonderbestimmungen über die Einrichtung von Schrebergärten, was vom BR aber abgelehnt wird. Die Motion wurde vom NR als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1444; Vat., 7.9.87). Die Motion Ruffy (sp, VD), die eine Verbesserung der Bodenstatistik verlangt, wurde dagegen von beiden Räten überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 508 f.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 682 f.) Vgl. auch SPJ, 1986, S. 134. Zu den kantonalen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen vgl. auch unten, Teil II, 4d.
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