Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Luftreinhaltung
print
Internationale Luftreinhaltepolitik
Wie der Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat einstimmig die Ratifikation des 1985 in Helsinki unterzeichneten Zusatzprotokolls zum internationalen Übereinkommen von 1979 über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverschmutzung. Dieses erste Protokoll vereinbart die Verminderung der Schwefelemissionen um mindestens 30% bis 1993. Gleichzeitig überwies die grosse Kammer ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, seine Anstrengungen zur Entwicklung des internationalen Rechts auf dem Gebiet der Luftreinhaltung fortzusetzen und auf die Festlegung von Emissionsgrenzwerten in internationalen Abkommen zu drängen. An den Vorarbeiten für ein zweites Protokoll; das eine Reduktion der Stickoxidemissionen bringen soll, beteiligte sich die Schweiz aktiv [28].
Beide Räte stimmten ferner der Ratifikation des internationalen Abkommens zum Schutz der Ozonschicht von 1985 (Wiener Konvention) einstimmig zu. Dabei forderte der Ständerat die Landesregierung mit einem Kommissionspostulat u.a. auf, die Verwendung von Treibgasen mit Fluorkohlenwasserstoffen zu verbieten und die Forschung im Bereich des Ozonproblems zu intensivieren. Das im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen unter Mitwirkung der Schweiz ausgearbeitete Wiener Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Ozonschicht auf wissenschaftlich-technischer Ebene vertiefen. Es ist ein Rahmenvertrag, welcher den völkerrechtlichen Hintergrund für konkrete Massnahmen bildet, die Vertragspartner aber nicht direkt zu Emissionsbeschränkungen verpflichtet. Solche Massnahmen sind Gegenstand von Zusatzprotokollen. Die ernsthafte Bedrohung der Ozonschicht veranlasste mehrere Staaten, auf eine Einschränkung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FKW), die im wesentlichen für den Ozonabbau verantwortlich sind, zu drängen. Im September konnte die Schweiz zusammen mit 23 weiteren Staaten und der EG in Montreal ein entsprechendes Zusatzprotokoll unterzeichnen. Das FKW-Protokoll ist der erste weltweite Vertrag, der eine konkrete Verminderung der industriellen Produktion und des Verbrauchs chemischer Substanzen zum Gegenstand hat. Es sieht vor, die FKW-Produktion und den FKW-Verbrauch bis 1999 gegenüber 1986 schrittweise um 50% zu vermindern [29].
 
[28] Zusatzprotokoll von Helsinki: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 826 f.; AS, 1988, S. 284 und 285 ff. (Ratifikation am 21.9.87); vgl. wf, Dok., 32, 10.8.87; NZZ, 3.9.87; SHZ, 19.11.87 sowie SPJ, 1985, S. 128 (Anm. 9) und 1986, S. 142 (Behandlung im StR). 2. Zusatzprotokoll: Gesch.ber., 1987, S. 34 und 112. Zur Genfer Konvention von 1979 über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverschmutzung siehe SPJ, 1979, S. 125 und 1983, S. 128.
[29] Wiener Konvention: BBl, 1987, I, S. 717 ff. (Botschaft); Amtl. Bull. NR, 1987, S. 827 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 495 ff. und 499; Bund und JdG, 15.I.87; NZZ, 23.12.87 (Ratifikation am 17.12.87). FKW-Protokoll: NZZ, 24.2., 17.3. und 11.9.87; 24 Heures, 1.5.87; Presse vom 17.9.87; BaZ und JdG, 1.10.87; BBl, 1988, II, S. 491 ff.; BUS-Bulletin, 1988, Nr. 1, S. 57 ff.; vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 267 f., 332 und 1202 sowie oben (Umweltschutzgesetzgebung).