Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Gewässerschutz
Um zu verhindern, dass noch kurz vor dem Inkrafttreten des revidierten GSG eine grössere Anzahl Wasserkraftwerke ohne genügende Restwasserauflagen konzessioniert und auf diese Weise die vorgesehene Restwasserregelung unterlaufen werden könnte, beantragte der Bundesrat eine
Übergangsregelung und legte im Februar die Botschaft zu einem Bundesbeschluss über den Vorbehalt künftiger Restwassermengen vor. Die in der Vernehmlassung geäusserte deutliche Ablehnung einer solchen vorsorglichen Regelung durch die Mehrheit der Kantone (darunter alle Bergkantone) wurde im Ständerat dadurch bestätigt, dass er mit grossem Mehr Nichteintreten auf die Vorlage beschloss. Demgegenüber sprach sich der Nationalrat unter Namensaufruf klar für eine provisorische Verfügung in der Restwasserfrage aus und stimmte einer inhaltlich modifizierten und zeitlich auf sechs Jahre befristeten Kompromisslösung mit 106 gegen 16 Stimmen zu. Doch die Vorlage scheiterte, da die kleine Kammer – auch in ihrer personell stark erneuerten Zusammensetzung – daran festhielt, ein Vorbehalt künftiger Restwassermengen präjudiziere auf unstatthafte Weise die ordentliche Gesetzgebung, und sich erneut für Nichteintreten entschied
[31].
Im Nationalrat standen auch Vorstösse zur Diskussion, welche eine Solidaritätsabgabe zur Kompensation von Einkommensverlusten in den Berggebieten beim Verzicht auf einen Endausbau der Wasserkraft (
Landschaftsrappen) forderten. Die Einrichtung eines derartigen Abgeltungsfonds soll weiter geprüft werden
[32].
[31] BBl, 1987, I, S. 870 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 435 ff. und 615 ff.; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1269 ff.; TA, 26.2.87; Presse vom 23.9., 1.10., 2.10. und 8.12.87; NZZ, 26.9.87. Stellungnahmen im Hinblick auf die Parlamentsberatungen: BZ, 18.5.87 (Schweiz. Fischereiverband); BaZ, 19.9.87 (Regierungskonferenz der Bergkantone). Siehe auch NZZ, 21.1.87; TA, 21.9.87; SGT und SZ, 2.10.87 (Interview mit NR Loretan, fdp AG, der diese Übergangslösung angeregt hatte); BZ, 14.1 1.87 (Studie des Schweiz. Wasserwirtschaftsverbandes) und Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 14 ff. Vgl. SPJ, 1985, S. 129 und 1986, S. 115 und 143 f. sowie oben, Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).