Année politique Suisse 1987 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
Die
Lärmschutz-Verordnung (LSV), welche die Beschränkung des von Anlagen ausgehenden Lärms namentlich in Bauzonen regelt, trat auf den 1. April in Kraft. Für neue ortsfeste Anlagen wie Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze, Schiessplätze sowie Industrie- und Gewerbeanlagen wurden die Vorschriften sofort wirksam. Bei bestehenden Anlagen müssen allfällige Sanierungen, nach Dringlichkeit geordnet, innert 15 Jahren durchgeführt sein. Um einen wirksamen Vollzug der LSV zu garantieren, führte das BUS Ausbildungskurse für Behörden und private Experten durch und erarbeitete Anleitungen zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmsituation
[46].
[46] Presse vom 31.3.87; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 31 ff. (LSV) und Nr. 2, S. 35 ff. (Ausbildung und Hilfsmittel für den Vollzug der LSV); Gesch.ber., 1987, S. 123 f.; vgl. SPJ, 1986, S. 146 f. Zur Problematik des militärischen Fluglärms siehe NZZ, 20.1.87; Bund, 20.3. und 7.8.87. Zum Entwurf einer weiteren Verordnung über die Typenprüfung beweglicher Geräte und Maschinen (TLV) siehe Gesch.ber., 1987, S. 124.