Année politique Suisse 1987 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Presse
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Presseförderung
Nachdem der Nationalrat 1986 einen Presseförderungsartikel in der Bundesverfassung abgelehnt hatte, versucht nun S. Stappung (sp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative eine Ergänzung des Postverkehrsgesetzes zu erwirken. Der vorgeschlagene Zusatz sieht eine Herabsetzung der Tarife für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften vor, wobei bei sogenannt eiligen Zeitungen die Gewährung von Vorzugstarifen an bestimmte Auflagen geknüpft werden soll. Zu diesen Auflagen gehörten unter anderem die Veröffentlichung von Gewinn- und Verlustrechnung, Informationen über die am Verlag beteiligten Kapitalgeber, die Bedingung, mit den Mitarbeitern einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen sowie die Garantie der Unabhängigkeit der Redaktion. Die zuständige Nationalratskommission stellte sich auf den Standpunkt, für eine Presseförderung in dieser Form fehle die verfassungsrechtliche Grundlage. Zudem gingen ihr die von Stappung formulierten Auflagen zu weit. Sie will jedoch das Anliegen aufnehmen und dem Rat eine Motion unterbreiten, welche vom Bundesrat verlangt, die Kriterien für Leistungen und Tarife der PTT zur Förderung einer vielfältigen Presse im Postverkehrsgesetz zu regeln. Ferner soll der Bundesrat mit einem Postulat aufgefordert werden, zu prüfen, ob der Bund oder die PTT die Kosten für den Transport von maximal je 10 000 Exemplaren der abonnierten Zeitungen übernehmen könne [11].
 
[11] Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 18; NZZ, 4.3. und 23.6.87. Vgl. auch SPJ, 1986, S. 198.