Année politique Suisse 1987 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
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Satelliten- und Regional-TV
Nachdem bereits die Business-Channel EBC AG (für ein europaweites Frühstücksfernsehen mit Wirtschaftsinformationen für Manager) und die Helvesat AG (mit unklaren Programmvorstellungen) beim EVED Konzessionsgesuche eingereicht hatten, verabschiedeten die Räte Ende 1987 einen auf höchstens sechs Jahre befristeten Bundesbeschluss über Satellitenrundfunk. Dieser sieht vor, dass schweizerisch beherrschte Unternehmen, die eine ausreichende finanzielle Basis nachweisen können, eine Konzession für die Verbreitung eines Satelliten-TV-Programms erhalten können. Dieses muss zur kulturellen Entfaltung oder wenigstens zur Präsenz der Schweiz im Ausland beitragen, und ausdrücklich wird auch gefordert, dass ein solches Projekt das künftige RTVG nicht präjudizieren darf. Trotzdem basiert der Bundesbeschluss nicht auf dem heutigen Medienrecht, sondern nimmt wesentliche Bestimmungen des RTVGEntwurfes, vorab im Bereich des Sponsoring und der Werbung und im Auslassen von Bestimmungen über die innere Medienfreiheit, vorweg [16].
In allen Regionen der Schweiz werden inzwischen auch Fragen des Regionalfernsehens geprüft. Die dabei zutage tretenden Interessengegensätze führten zu einer Formierung in zwei Lagern, die von zwei Vereinen vertreten werden. Die "Interessengemeinschaft Regionalfernsehen/4. Fernsehsenderkette" möchte die SRG als Partnerin in die Projekte einbeziehen, während die "Vereinigung für privates Regionalfernsehen" rein private Trägerschaften und lediglich eine lose Zusammenarbeit mit der nationalen Gesellschaft vorsieht. Gemäss dem Medienjuristen F.A. Zölch ist in beiden Fällen ein Regionalfernsehen jedoch nur als Verbundsystem mit mehreren Veranstaltern möglich. Da das regionale Werbeaufkommen für eine genügende Finanzierung zu klein sei, schlägt er zudem ein Umlagerungsmodell vor, das eine Umverteilung der nationalen Werbung auf die Regionen vorsieht. In der Tat haben denn auch alle bestehenden und potentiellen Veranstalter mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen, unter anderem auch deshalb, weil die RVO für die lokalen Fernsehversuche keine Werbeeinschaltungen erlaubt. Die von der SRG und Westschweizer Verlagen getragene Télécinéromandie, die .auf der 4. Senderkette zum Teil verschlüsselte, immer häufiger aber auch frei zugängliche Programme verbreitet, ist schwer defizitär, erhielt nun aber vom Bundesrat die Genehmigung, das Sponsoring als Finanzierungsart einzuführen. Aus finanziellen, aber auch aus technischen Gründen (die PTT hat die sehr teuren Einrichtungen für die 4. Senderkette noch nicht erstellt), scheiterte in Basel der Versuch eines während der MUBA zu sendenden Regionalprogramms und in Bern das von Wirtschaftskreisen und Verlagen getragene Projekt "Bernsehen", das als Begleitung des herbstlichen "Zibelemärit" vorgesehen war. Andere Versuche können sich bereits auf eine Konzession stützen und haben den Sendebetrieb teilweise auch schon aufgenommen, wiederum andere befinden sich noch in der Projektierungsphase. Unter diesen sticht vor allem das Projekt der "Interessengemeinschaft Regionalfernsehen Innerschweiz" (IRI) hervor, da hier vorgesehen ist, in der Trägerschaft auch die Innerschweizer Radio- und Fernsehgesellschaft (IRG) und Vertreter der Kantonsregierungen mitwirken zu lassen [17].
 
[16] Business Channel: Presse vom 9. und 10.10.87; Babylon, 1/1987, Nr. 3. Helvesat: Presse vom 5.9.87; Klartext, 7/1987, Nr. 4, S. 7 f. Bundesbeschluss: Amtl. Bull. StR, 1987, S. 118, 602 und 686; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1392 ff. und 1895; BBl, 1988, I, S. 67 ff.; Presse vom 19.3., 9.10., 10.10. und 19.12.87. Vgl. auch Lit. Croci.
[17] Vereine für Regionalfernsehen: TA, 20.3.87; BaZ, 12.9.87 (F.A. Zölch). Télécinéromandie: L'Hebdo, 29.1.87; Klartext, 7/1987, Nr. 2, S. 27 f. Basel: BaZ, 16.1. und 3.2.87. Bern: Klartext, 7/1987, Nr. 4, S. 8 f. Innerschweiz: Vat., NZZ, und BaZ, 3.9.87; Klartext, 7/1987, Nr. 6, S. 26 f. Ausserdem erhielt das Projekt "Winti-TV" vom Bundesrat eine Konzession für einen Versuchsbetrieb über die Winterthurer Kabelnetze (NZZ, 12.2.87).