Année politique Suisse 1988 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. Grundlagen der Staatsordnung — Eléments du système politique
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Stimmrecht — Droit de vote
Appenzell Ausserrhoden: Vorlage zur Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts (Entscheid über Einführung des Frauenstimmrechts gefolgt von Frage, ob die Institution der Landsgemeinde beibehalten oder abgeschafft werden soll) vom Regierungsrat vorgelegt und vom Kantonsrat in erster Lesung angenommen, mit Entscheid für eine Abstimmung über die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts an der Landsgemeinde 1989 und über die Beibehaltung oder Abschaffung der Landsgemeinde zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch innert vier Jahren (SGT, 28.9., 25.10., 21.12.88; NZZ, 25.10.88).
Baselstadt: Verfassungsänderung für die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre in der Volksabstimmung vom 12.6. mit 52,2% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parolen von NA und Auto-Partei (BaZ, 4.6., 13.6.88; vgl. SPJ 1987, S. 252).
Bern: Anderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte (Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre auf kantonaler Ebene) zur Vernehmlassung vorgelegt (Bund, 22.6., 16.12.88).
Graubünden: Teilrevision der Verfassung und Teilrevision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (Kompetenz der Gemeinden zur Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre in Gemeindeangelegenheiten) vom Grossen Rat zuhanden der Volksabstimmung angenommen (BüZ, 1.9., 17.11., 2.12.88).
St. Gallen: Verfassungsänderung für eine Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre auf Gemeindeebene vom ' Regierungsrat in Ausführung einer Motion vorgelegt und vom Grossen Rat in Beratung gezogen (SGT, 15.6., 29.11.88). — Verfassungsänderung zur Ermöglichung des Ausländerstimmrechts in kirchlichen Angelegenheiten (Kompetenz der Konfessionsteile, über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer in kirchlichen Angelegenheiten befinden zu können) vom Grossen Rat in Beratung gezogen (SGT, 15.6., 29.11.88).
Uri: Initiative der Jungen CVP für Verfassungsund Gesetzesänderungen zur Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre von Regierungsrat und Landrat zuhanden der Volksabstimmung zur Annahme empfohlen (LNN, 12.11.88; Vat., 15.11., 13.12., 15.12.88; vgl. SPJ 1987, S. 252).
Zürich: Initiative "Stimmrechtsalter 18 auf Gemeindeebene" (Senkung des Stimmrechtsalters in kommunalen Angelegenheiten von 20 auf 18 Jähre) von der Humanistischen Partei eingereicht (NZZ, 2.7., 1.9.88).