Année politique Suisse 1988 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. Öffentliche Finanzen — Finances publiques
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Allgemeines — Généralités
Graubünden: Finanzhaushaltgesetz, vgl. 1f) Behörden- und Verwaltungsorganisation.
Schaffhausen: Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden, Finanzhaushaltgesetz (einheitliche Regelung in Anlehnung an das Musterfinanzhaushaltgesetz der Finanzdirektorenkonferenz; Einführung eines neuen Rechnungsmodells; Festlegung der Art und Weise der Aufstellung von Voranschlägen, Jahresrechnungen und Finanzplänen; Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für jede Ausgabe und des Suchens nach der wirtschaftlich günstigsten Lösung unter dem Gesichtspunkt einer ganzheitlichen Betrachtungsweise; Uberprüfung aller Aufgaben auf ihre Notwendigkeit und Tragbarkeit; Verbot der Bindung von Hauptsteuern an einen bestimmten Verwendungszweck; Erfordernis des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben innerhalb einer Periode von drei bis acht Jahren) vom Regierungsrat vorgelegt (SN, 18.11., 24.11.88).