Année politique Suisse 1988 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. Infrastruktur — Infrastructure
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Elementarschäden — Dégâts causés par les forces naturelles
Aargau: Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz (in Parlamentsberatungen wird das Revier-Reinigungsmonopol der Kaminfeger beibehalten, wobei die Wahl neu gemeindeweise durch den Gemeinderat erfolgt) vom Grossen Rat in Beratung gezogen (AT, 21.9., 19.10.88; vgl. SPJ 1987, S. 283 f.).
Baselstadt: Neues Gesetz über die Hagelversicherung (Wegfall des Obligatoriums einer Hagelschlagversicherung für die Pächter von Familiengärten; Reduktion des Kantonsbeitrags an die Versicherungsprämie von 50 auf 25 Prozent) vom Regierungsrat vorgelegt und vom Grossen Rat an den Regierungsrat zurückgewiesen (BaZ, 4.8., 9.12.88).
St. Gallen: Nachtragsgesetz zum Gesetz über den Feuerschutz (Einführung der Feuerwehr- und der Ersatzabgabepflicht für Frauen; Schaffung der rechtlichen Grundlagen für regionale Stützpunkte, mit deren Hilfe Grosseinsätze bewältigt werden sollen; Möglichkeit der Verpflichtung der Verursacher im erweiterten Aufgabenbereich zur Vornahme besonderer Schutzvorkehren und zur Stellung einer Feuerwehr auf eigene Kosten) zur Vernehmlassung vorgelegt (SGT, 29.12.88).
Zürich: Änderung des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (Ausdehnung der Feuerwehr- und der Ersatzabgabepflicht auf die Frauen, wobei verheiratete Feuerwehrpflichtige die Ersatzabgabe nur einmal schulden; Neufestsetzung und Vereinheitlichung des Tarifs für die Ersatzabgabe auf 0,5 Prozent des steuerbaren Einkommens, mit Minimal- und Maximalbeträgen von 10 bzw. 300 Franken) vom Regierungsrat vorgelegt (NZZ, 13.5.88).