Année politique Suisse 1988 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. Sozialpolitik — Politique sociale
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Sozialfürsorge — Assistance sociale
Baselland: Änderung des Fürsorgegesetzes (Ubernahme der Kosten für die Unterstützung von Bedürftigen und von drogenabhängigen Personen durch die Gesamtheit der Gemeinden anstelle der bisherigen Verantwortung durch die einzelnen betroffenen Gemeinden; Wegfall der Schweigepflicht der Fürsorgebehörden gegenüber unterstützungspflichtigen Verwandten von Unterstützten) vom Regierungsrat vorgelegt (BaZ, 14.12.88).
Bern: Änderung des Gesetzes über das Fürsorgewesen (Neuregelung der Kompetenzen für Subventionen im Fürsorgebereich; Kompetenz der Fürsorgedirektion, über Staatsbeiträge an den Betriebsaufwand von Fürsorgeinstitutionen endgültig zu beschliessen) vom Regierungsrat vorgelegt und vom Grossen Rat angenommen (Bund, 20.4., 7.9., 16.11.88).
Solothurn: Sozialhilfegesetz (Verankerung des Grundsatzes der Subsidiarität, der zeitlichen Begrenzung und des vorbeugenden Charakters der Sozialhilfe; Förderung der privaten sozialen Tätigkeit und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Sozialinstitutionen; Errichtung von allgemein zugänglichen Beratungs- und Betreuungsstellen durch die Gemeinden mit entsprechenden Fachleuten, allenfalls auch auf regionaler Ebene in Form von Zweckverbänden oder aufgrund von vertraglichen Übereinkünften; Möglichkeit der Gemeinden, ihre Aufgaben gegen finanzielle Entgeltung den Oberämtern zu übertragen; Förderung der Errichtung von Amtsvormundschaften auf Gemeindeebene; Einführung eines Lastenausgleichs auf der Grundlage der Finanzstärke einer Gemeinde gemäss solothurnischem Finanzausgleich; Ubernahme der Kosten der kommunalen und regionalen Beratungs- und Betreuungstätigkeit sowie von 30% der von ihnen ausgerichteten Sozialhilfe durch die Einwohnergemeinden; Förderung von Massnahmen zur Ursachenbekämpfung sowie der Ausbildung und Forschung; in Parlamentsberatungen wird auf den Einbau des bestehenden Alimentenbevorschussungsgesetzes in das Sozialhilfegesetz verzichtet) vom Grossen Rat zuhanden der Volksabstimmung angenommen (SZ, 23.8., 22.9., 29.9.88; NZZ, 29.9.88; vgl. SPJ 1987, S. 290).
Thurgau: Kantonsbeitrag von 1,61485 Mio Fr. für den Neubau eines Wohnheims mit Beschäftigungsstätte für schwerbehinderte Erwachsene in der Stiftung Sonnenhalde in Münchwilen vom Grossen Rat zuhanden der Volksabstimmung angenommen (SGT, 13.12.88).
Ticino: Modifica della legge sull'integrazione sociale e professionale degli invalidi (possibilità di sussidiare interamente il disavanzo di gestione degli "homes" e abitazioni protette che accolgono persone invalide adulte) approvata dal Gran Consiglio (CdT, 28.3., 7.11., 8.11.88).