Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Totalrevisionen von Verfassungen
In der Reihe von Totalrevisionen der meist rund 100jährigen Kantonsverfassungen hatte der Kanton
Thurgau dieses Jahr eine spezielle Hürde zu überwinden, mussten doch die Stimmbürgerinnen und -bürger zum zweiten Mal über die gleiche Vorlage abstimmen. Die im Vorjahr äusserst knapp positiv ausgefallene Abstimmung über die neue Verfassung war mit einer Beschwerde angefochten worden. Nachdem die kantonalen Instanzen diese abgewiesen hatten, wurde sie vom Bundesgericht jedoch als berechtigt erklärt, worauf die Regierung eine erneute Zählung der Stimmzettel anordnete. Diese waren indessen in sechs Gemeinden nicht aufbewahrt worden, so dass die Abstimmung ein zweites Mal durchgeführt werden musste. Mit einer rund doppelt so hohen Stimmbeteiligung und einem etwas deutlicheren Ergebnis wurde die Vorlage erneut gutgeheissen
[10].
Im Kanton
Glarus stimmte die Landsgemeinde einer neuen Verfassung zu, welche vor allem eine Klärung von Grundrechten, Staatsaufgaben und Behördenstruktur bringt. Ausserdem wurde das Alter von Mitgliedern der Regierung, des Ständerats und der Gerichte auf 65 Jahre beschränkt. In den Kantonen Bern und Tessin wurden Entwürfe für neue Staatsverfassungen in die Vernehmlassung geschickt, und im Kanton St. Gallen überwies der Grosse Rat ein Postulat, das die Regierung auffordert, eine Verfassungstotalrevision zu prüfen
[11].
[10] SGT, 17.3., 6.5., 13.5., 17.–19.5., 28.5., 3.6., 18.8., 23.9. und 5.12.88. Siehe auch unten, Teil II, 1a und SPJ 1987, S. 15 und 251 f.
[11] Glarus: NZZ, 7.4. und 2.5.88; TA, 30.4.88. Bern: Berner Presse vom 21.1., 4.3., 11.5., 13.5., 17.6. und 30.9.88. Tessin: CdT, 22.1., 4.2., 12.2., 28.3. und 30.6.88; Bund, 4.7.88. St. Gallen: SGT, 6.1., 9.1., 23.2. und 14.4.88. Siehe auch unten, Teil Il, 1a und SPJ 1987, S. 15 und 251 f.
Copyright 2014 by Année politique suisse
Dieser Text wurde ab Papier eingescannt und kann daher Fehler enthalten.