Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil
Ein wesentliches Anliegen der geplanten Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs besteht gemäss den vorliegenden Vorentwürfen von Prof. Schultz in einer stärkeren Betonung des Ziels der Resozialisierung gegenüber dem Vergeltungsund Abschreckungsprinzip. Vorgesehen ist dabei namentlich der Verzicht auf kurze Freiheitsstrafen zugunsten von sozial abgestuften Tagesbussen und gemeinnütziger Arbeit. Der Bericht der 1987 vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission wird für Ende 1990 erwartet. Nach dem Ständerat überwies nun auch der Nationalrat eine baselstädtische Standesinitiative, welche diese Reformbestrebungen unterstützt [21].
Nach Probeversuchen gab der Bundesrat grünes Licht für das Führen einer schweizerischen Strafvollzugsstatistik. Damit ist es zum erstenmal möglich, genaue Zahlen über die Rückfälligkeit von Delinquenten anzugeben. Erste Ergebnisse zeigten, dass diese recht hoch ist, wurden doch von den 1982 aus dem Strafvollzug Entlassenen rund die Hälfte (49%) innerhalb von fünf Jahren erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Statistik für das Jahr 1987 gibt im weitern an, dass die kurzen Freiheitsstrafen von maximal drei Monaten mit einem Anteil von 79% aller Fälle deutlich dominieren. Die häufigsten Delikte bestanden in Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (insbesondere Trunkenheit am Steuer) mit einem Anteil von 43%, Vermögensdelikten (27%) und Verurteilungen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes (14%). Die Frauen waren unter den 10 580 Personen, die 1987 eine Freiheitsstrafe antreten mussten, immer noch deutlich untervertreten (5%). Der Anteil der Ausländer entsprach mit 15% demjenigen an der strafmündigen Wohnbevölkerung [22].
 
[21] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1906 ff.; NZZ, 3.5.87; LNN, 9.11.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 23.
[22] TA, 11.6.88; NZZ, 12.7.88.