Im September fand in Lugano eine
diplomatische Konferenz der Vertreter der EG- und EFTA-Staaten zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts statt. Das dabei abgeschlossene Übereinkommen stellt insbesondere Grundsätze über den Gerichtsort und die gegenseitige Urteilsanerkennung im Zivil- und Handelsrecht auf
[25].