Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
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Rücktritt von Elisabeth Kopp
Am 12. Dezember, nur fünf Tage nach ihrer Wahl zur Vizepräsidentin des Bundesrates, erklärte Bundesrätin Elisabeth Kopp nach vierjähriger Amtszeit ihren Rücktritt. Während im Ausland vorzeitige Demissionen von Ministern nichts Aussergewöhnliches sind, kommt ihnen in der Schweiz Seltenheitswert zu. Zur Bedeutung des Ereignisses und zur Steigerung der Emotionen trug auch bei, dass es sich bei der Zurücktretenden um die erste und bisher einzige in den Bundesrat gewählte Frau handelte.
Zum Stolperstein wurden ihr weniger eigene Verfehlungen als vielmehr die geschäftlichen Aktivitäten ihres Ehemannes Hans W. Kopp. Dieser war früher selbst aktiv in der Politik in Erscheinung getreten, so unter anderem als Präsident der Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption. In den achtziger Jahren war der Name des Zürcher Wirtschaftsanwalts mehrmals im Zusammenhang mit Finanzaffären aufgetaucht. Seit sechs Jahren untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft die spektakuläre Finanzpleite der Risikoinvestmentfirma Trans K-B, bei welcher Hans W. Kopp Verwaltungsratspräsident war. Bei diesem Strafverfahren dreht es sich vor allem um den Verdacht auf Bilanzfälschung. Nach massiven Beschuldigungen in der Zeitschrift "Beobachter" eröffneten 1988 die zürcherischen Behörden ein Verfahren gegen Kopp wegen Steuerhinterziehung. Die Aufdeckung der Libanon-Connection, der grössten in der Schweiz je aufgedeckten Geldwäschereiaffäre, warf erneut ein schiefes Licht auf seine Geschäftstätigkeit: Die nach Ermittlungen der Tessiner Polizei verhafteten Drogengrosshändler und Geldtransporteure standen offenbar in geschäftlichen Beziehungen mit der Shakarchi Trading AG in Zürich, deren Verwaltungsrats-Vizepräsident Hans W. Kopp war [1].
Hans W. Kopp war, eine Woche bevor der "Tages-Anzeiger" die Öffentlichkeit am 5. November über die Ermittlungen orientierte, von seinem Posten zurückgetreten. Dies veranlasste einige Medien zu Mutmassungen über allfällige Tips, welche er aus dem unter der Leitung seiner Gattin stehenden Justiz- und Polizeidepartement hätte erhalten können. Die Bundesrätin wies die Verdächtigungen zurück und betonte, dass sie zwischen Amt und Privatleben zu trennen wisse. Ihr Mann beantwortete die Frage, ob er von seiner Frau über die Ermittlungen gegen die Shakarchi AG informiert worden sei, mit einem klaren Nein [2].
In diesem Klima der Verdächtigungen und Unschuldsbeteuerungen verliefen die Vorbereitungen für die turnusgemässe Wahl von Elisabeth Kopp zur Vizepräsidentin des Bundesrates. Obwohl auch ein Teil der freisinnigen Presse vor der Gefahr von Interessenkollisionen warnte, stellte die FDP-Fraktion ihre Bundesrätin einstimmig als Kandidatin auf. Die Fraktionen der beiden andern bürgerlichen Bundesratsparteien sicherten – allerdings nicht mit einstimmigen Voten – ihre Unterstützung zu, desgleichen die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion. Für die SP und die Grünen waren hingegen die Verdachtsmomente und Vorbehalte zu gross: sie beschlossen Stimmfreigabe. Trotz des allgemeinen Unbehagens (ein bürgerlicher Parlamentarier sprach von "einer Lawine am Hang", die jeden Moment losbrechen könne) verlief die Wahl am 7. Dezember wie üblich ohne vorgängige Wortmeldungen. Nachdem J.P. Delamuraz mit 201 Stimmen zum Präsidenten bestimmt worden war, wählte die Vereinigte Bundesversammlung E. Kopp mit 165 Stimmen bei 238 ausgeteilten Stimmzetteln zur Vizepräsidentin für 1989 [3].
Bloss zwei Tage später, am Freitag, dem 9. Dezember, behauptete die Lausanner Zeitung "Le Matin", über Informationen zu verfügen, wonach Hans W. Kopp vor seinem Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat einen Tip aus dem EJPD erhalten habe. In einer Karikatur wies die Zeitung auf die Bundesrätin als mögliche Informantin hin [4]. Noch am Abend desselben Tages gab Elisabeth Kopp – nach einer Sondersitzung des Bundesrates – in einer Medienerklärung zu, dass dieser Tip von ihr stammte. Sie habe ihren Mann unmittelbar vor dessen Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat in einem kurzen Telefongespräch über die gegen die Shakarchi AG laufenden Ermittlungen informiert und ihm seinen Rücktritt nahegelegt. Mit dieser Aussage entlarvte sie die Unschuldsbeteuerungen, mit denen sie und ihr Mann sich vorher verteidigt hatten, als Lügengebäude. In der Presse vom Samstag wurde daraufhin mehr oder weniger offen der Rücktritt der Bundesrätin gefordert. Als Begründung stand im Vordergrund, dass sie als Justizministerin nicht mehr tragbar sei, und dass sie als Bundesrätin nicht glaubhaft wirken könne. Nach Aussprachen mit Spitzenpolitikern ihrer Partei erklärte sie am folgenden Montag ihre Demission auf Ende Februar 1989. Dabei zeigte sie sich freilich weiterhin keiner moralischen oder juristischen Schuld bewusst: Die Warnung an ihren Mann sei nicht aufgrund von Aktenkenntnissen erfolgt, sondern hätte sich bloss auf Gerüchte gestützt, die sie von ihrer persönlichen Beraterin erfahren habe [5].
Die Affäre war mit dieser Rücktrittsankündigung allerdings nicht erledigt. Dies galt umso mehr, als in der Presse Verdächtigungen aufgetaucht waren, die dem EJPD und dabei insbesondere der Bundesanwaltschaft Ermittlungspannen beim Kampf gegen den Drogenhandel vorwarfen. Die Fraktionen von SP und LdU/EVP verlangten die Einsetzung einer besonderen Parlamentarischen Untersuchungskommission. Nationalrat Ziegler (sp, GE) forderte, unterstützt von der GPS, die Einsetzung eines ausserordentlichen Bundesanwalts zur umfassenden Durchleuchtung des EJPD [6]. Der Bundesrat seinerseits beauftragte Hans Hungerbühler, erster Staatsanwalt des Kantons Baselstadt, mit der Abklärung der genauen Umstände, die zum Telefongespräch von Elisabeth Kopp mit ihrem Mann geführt hatten. Der für diese Ermittlungen im Prinzip zuständige Bundesanwalt Gerber trat wegen Befangenheit in den Ausstand [7].
Die Untersuchung von Staatsanwalt Hungerbühler deckte auf, dass E. Kopp immer noch nicht die ganze Wahrheit gesagt hatte. Gemäss den Abklärungen habe sie, nachdem sie von ihrer persönlichen Beraterin über den Inhalt von Akten aus der Bundesanwaltschaft orientiert worden sei, ihren Mann informiert und ihm geraten, sich über Details bei dieser Mitarbeiterin zu erkundigen. Da der dringende Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung bestehe, beantragte Hungerbühler dem Parlament die Aufhebung der Immunität der Bundesrätin und die Eröffnung eines Strafverfahrens. Frau Kopp trat nach der Veröffentlichung dieses Berichtes am 12. Januar 1989 unverzüglich von ihrem Amt zurück [8].
Die Umstände, die zum Rücktritt von E. Kopp geführt hatten, entfachten eine Diskussion über die Rolle der Medien in der Politik. Einige Politiker und vor allem eine Flut von Leserbriefen gaben den Medien die Schuld am Geschehen: nicht die Handlungen der Bundesrätin und ihres Ehemannes, sondern eine beispiellose Medienkampagne hätten dazu geführt. Alt-Bundesrat Friedrich kreierte in diesem Zusammenhang den Ausdruck "Kloakenjournalismus". Unter Berücksichtigung des Berichts Hungerbühler ist dazu zu sagen, dass einige Medien zwar massgeblich an der Aufklärung der Zusammenhänge beteiligt waren und die meisten nachdrücklich auf die Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen hatten, dass sie sich aber in den daraus zu ziehenden Folgerungen Zurückhaltung auferlegten. Erst als Frau Kopp ihr Telefongespräch zugab, kam es zur Rücktrittsforderung. Die Medien konnten ihr eigenes aktives Verhalten auch mit der Passivität der Politiker rechtfertigen. In Anbetracht der in der Presse und von den Linksparteien ausgesprochenen Verdächtigungen wäre es an der Bundesversammlung und der freisinnigen Fraktion gewesen, spätestens vor der Wahl von E. Kopp zur Vizepräsidentin die nötigen Abklärungen voranzutreiben [9].
Der Wechsel in der Einschätzung von Bundesrätin Kopp durch die Mehrheit der Politiker deckte sich immerhin mit der Volksmeinung. Im Oktober wies eine Umfrage sie als beliebtestes Regierungsmitglied aus. Während sich anfangs November noch 70% gegen einen Rücktritt von E. Kopp aussprachen, kehrten sich die Verhältnisse nach der Aufdeckung des ominösen Telefongesprächs ins Gegenteil: 72% der Befragten forderten nun ihre Demission [10].
Der Fall Kopp zeigte aber auch eine über das persönliche Schicksal hinausweisende potentielle Schwachstelle des schweizerischen politischen Systems auf: die enge Verbindung von Politik und Wirtschaft. Diese kann zwar in den Bereichen der Entscheidvorbereitung und des Vollzugs durchaus sinnvoll sein, sie enthält aber stets auch die Gefahr von unzulässigen Rücksichtnahmen und Verfilzungen. Dass die Affäre eine Angehörige des wirtschaftsnahen Zürcher Freisinns betraf, war nach der Meinung verschiedener Kommentatoren denn auch kein Zufall. Gerade dem Freisinn verbundene Zeitungen aus anderen Kantonen meldeten schon recht früh ihre Vorbehalte gegen E. Kopp an und forderten nach der Aufdeckung des Telefongesprächs nicht nur deren Rücktritt, sondern auch eine Durchleuchtung des Zürcher Freisinns durch die nationale Partei [11].
Beim Rücktritt von Elisabeth Kopp lässt sich schliesslich auch eine geschlechtspolitische Komponente ausmachen. Im Grunde genommen war die erste Bundesrätin weniger an eigenen Fehlern gescheitert, als an den ins Gerede geratenen beruflichen Aktivitäten ihres Ehemannes. Während für die Regierungsmitglieder die Unvereinbarkeit mit anderen Erwerbstätigkeiten in der Verfassung verankert ist, bestehen für deren Ehegatinnen resp. -gatten keine diesbezüglichen Vorschriften. Solange es sich bei diesen ausschliesslich um Frauen gehandelt hatte, entstanden daraus infolge der herkömmlichen geschlechtsspezifischen Rollenverteilung offenbar keine Probleme. Unmittelbar nachdem E. Kopp ihr Telefongespräch zugegeben hatte, regte Nationalrat Reichling (svp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative die gesetzliche Regelung der erlaubten Erwerbstätigkeiten von Bundesratsgatten und –gattinnen an [12].
 
[1] Presse vom 27.8.88; 24 Heures, 1.9.88; Ww, 6.10.88; TA, 4.11., 5.1 1., 16.11. und 25.1 1.88. Zur Karriere von Hans W. Kopp siehe auch LNN, 17.12.88. Zu den Vorbehalten gegen die Wahl von E. Kopp zur Bundesrätin wegen der Aktivitäten ihres Mannes vgl. SPJ 1984, S. 24.
[2] Presse vom 7.11.88; Schweizer Illustrierte, 14.11.88; TA, 25. 11.88; Bund, 26.11.88.
[3] TA, 21.11. (FDP) und 30.11. (CVP und SVP); Vr, 7.12.88 (SP, GPS und LdU/EVP); Amtl. Bull. NR, 1988, S. 2002; Presse vom 8.12.88.
[4] LM, 9.12.88.
[5] Presse vom 10.-13.12.88; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 2003; TA, 14.12.88.
[6] Presse vom 17.12.88 (SP und LdU/EVP); BZ, 20.12.88. Zu den Verdächtigungen siehe auch L'Hebdo, 15.12.88 (S. 14 ff.), 29.12.88 (S. 17 ff.) und 19.1.89 (S. 5 und 10 ff.) sowie J. Ziegler (sp, GE) in der Debatte vom 15.12. im Nationalrat über die Geldwäscherei (Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1883 f. und 1888). Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1b (Rechtsordnung) und unten, Teil I, 4b (Banken).
[7] Presse vom 20.12.88.
[8] Presse vom 13.1.89.
[9] TA, 15.12.88 (Friedrich); Bund, 16.12.88. Vgl. auch unten, Teil I, 8c (Offizielle Informationstätigkeit und Pressefreiheit) sowie Lit. Bumbacher. Der Ringier-Verlag publizierte kurz nach dem Rücktritt eine v.a. aus Presseausschnitten bestehende Ubersicht über den Aufstieg und Fall von E. Kopp (vgl. Lit.: Müller).
[10] Umfragen: Bilanz, 1988, Nr. 10, S. 164 ff.; Blick, 12.12.88.
[11] AT, 7.11. und 13.12.88; SZ, 21.10., 12. und 13.12.88. Vgl. auch Ww, 15.12.88.
[12] Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 22; TA, 10.12.88.