Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Bundespersonal
Die vom Bundesrat 1987 vorgeschlagene Reallohnerhöhung von 2% für die Bundesbeamten wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Hauptargument zugunsten dieser Revision des Beamtengesetzes war das Erfordernis, die Attraktivität des Bundes auf dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch die ausserordentliche Lohnzulage für Orte mit besonders angespannter Arbeitsmarktlage fand Zustimmung, obwohl ihr aus den Reihen der SVP und der Liberalen Opposition erwuchs. Die Löhne der Spitzenfunktionäre, bei denen der einkommensmässige Abstand zur Privatwirtschaft besonders gross ist, werden mit dieser Revision stufenweise um 5% verbessert. Wie bereits im Vorjahr hatten die PTT-Angestellten mit Demonstrationen ihre Unzufriedenheit über die schlechten Arbeitsverhältnisse manifestiert [17].
Bei der Besetzung einzelner Führungspositionen zeigte sich, dass auch die Einkaufssumme für die 2. Säule Probleme bei der Auswahl von geeigneten Personen verursachen kann. Diese Einkaufssumme kann bei mehr als 45jährigen Kaderleuten bis gegen 500 000 Fr. betragen, und der Bund darf sich daran nur in Ausnahmefällen beteiligen [18].
 
[17] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 3331T. und 971; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 219 ff., 265 ff. und 424; AS, 1988, S. 1588, 1680 ff. und 1989, S. 3 ff. Siehe auch SPJ 1987, S. 28. PTT-Personal: 24 Heures, 11.3.88; TA, 8.7., 18.8. und 20.12.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 28.
[18] TA, 17.5.88; BZ, 19.5.87. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1969 f. (Interpellation Bonny, fdp, BE). Siehe als Beispiel dazu unten, Teil I, 2 (Aide humanitaire).