Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Ombudsstelle
Es handelt sich bei der Ombudsfrau oder dem Ombudsmann um eine in der Regel vom Parlament eingesetzte Person, die den einzelnen Bürgern beistehen soll, welche sich im Verkehr mit der Verwaltung nicht zurechtfinden oder ungerecht behandelt fühlen. Sie erteilt Ratschläge und versucht, zwischen Bürgern und der Verwaltung zu vermitteln. Sie hat aber lediglich empfehlende Funktion und kann — im Gegensatz zu einem Verwaltungsgericht — die Verwaltung nicht zwingen, gefällte Entscheide rückgängig zu machen. Eine 0mbudsstelle ist zuerst in Schweden geschaffen worden und wurde bis heute in mehr als 40 Staaten eingeführt. In der Schweiz ging die Stadt Zürich 1972 mit der Schaffung einer derartigen Instanz voran, gefolgt waren ihr bisher lediglich die Kantone Zürich, Baselstadt und Baselland. Obwohl 1977/78 eine Vernehmlassung über die Einführung auf Bundesebene ein positives Echo ausgelöst hatte, legte der Bundesrat die ausgearbeitete Vorlage den Räten nie vor. Ständerat Gadient (svp, GR) unternahm nun einen neuen Versuch zur Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle. Der Bundesrat bekämpfte seine Motion mit dem Argument, dass in der Verwaltung keine freien Kapazitäten vorhanden seien und der Personalstopp die Bildung einer neuen Dienststelle mit rund 200 zusätzlichen Angestellten nicht zulasse. Die kleine Kammer liess sich davon nicht überzeugen und überwies den Vorstoss mit 20:14 Stimmen [19].
 
[19] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 561 ff. und 602 ff. Siehe auch SPJ 1970, S. 21 und 1978, S. 22.