Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
Der Nationalrat schloss als Zweitrat die im Vorjahr begonnenen Verhandlungen über die
Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes ab. Im anschliessenden Differenzbereinigungsverfahren verzichtete der Ständerat auf die vom Nationalrat nur lau unterstützte "gemeinsame Erklärung" zu wichtigen politischen Ereignissen. Die gewichtigsten Meinungsunterschiede bestehen weiterhin in der Frage der sogenannt unechten Motionen. Die kleine Kammer hielt an ihrem Vorschlag fest, wonach Motionen auf diejenigen Bereiche zu beschränken sind, welche in die Kompetenz der Legislative fallen, und lehnte den weniger restriktiven Kompromissvorschlag des Nationalrats ab. Das vom Ständerat anlässlich der ersten Beratung kreierte Instrument der "Empfehlung" wurde von ihm nun wieder fallengelassen, nachdem der Nationalrat diesen Ersatz für sogenannt unechte Motionen nicht akzeptiert hatte
[26].
Über die Vorschläge der vorberatenden Kommission des Nationalrats zur besseren Integration des Parlaments in die politische Planung haben wir im Zusammenhang mit den Regierungsrichtlinien berichtet
[27]. Nach der Volkskammer hiess auch der Ständerat die formelle Festschreibung des Verfahrens bei Abstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag im Parlament gut
[28].
[26] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 379 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 429 ff. Zu den Beschlüssen des NR siehe SPJ 1987, S. 30.
[27] Siehe oben, Regierung.
[28] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 404 und 744; AS, 1989, S. 260 f.; vgl. SPJ 1987, S. 33.
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