Wenn auch die bundesrätliche Absicht, in der laufenden Legislaturperiode das qualitative Wachstum zu fördern und entsprechend in der Landwirtschaft ökologischen Problemen mehr Beachtung zu schenken, keine Gegner auf den Plan rief, so stiessen doch die ins Auge gefassten Instrumente auf Widerstand. Mit einer Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) will der Bundesrat einen Ausbau der Ausgleichszahlungen, und zwar unter Einbezug von allgemeinen produktionsunabhängigen Direktzahlungen, ermöglichen; er erwägt zudem eine Uberprüfung und allfällige Anpassung des Paritätslohnvergleichs. Ohne nähere Begründung legte der Bundesrat sodann in der Finanzplanung das Ausgabenwachstum für die Landwirtschaft auf lediglich 1,4% pro Jahr fest, was einer realen Kürzung entspricht. Verschiedene Bauernvertreter protestierten im Nationalrat gegen die geplanten allgemeinen Direktzahlungen und befürchteten, die Revision des Paritätslohnvergleichs laufe auf eine Herabsetzung der bäuerlichen Einkommensansprüche hinaus. Ihren Verdacht sahen sie durch das unterdurchschnittlich veranlagte Ausgabenwachstum noch bestätigt. Sie forderten ausserdem eine klarere Linie in der Agrarpolitik, da die verunsicherten Bauern wissen müssten, wohin der Weg führe
[10].
[10] BBl, 1988, I, S. 470 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 547 ff.; LID-Pressedienst, 1550, 10.6.88; Vat., 29.4.88; SHZ, 3.11.88.