Année politique Suisse 1988 : Wirtschaft / Landwirtschaft
 
Lebensmittel
Obwohl das EDI bereits im Jahre 1982 ein Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf eines neuen Lebensmittelgesetzes (LMG) eröffnet hatte, nahm der Bundesrat erst im Berichtsjahr von den Resultaten Kenntnis und beauftragte das EDI zur Ausarbeitung eines Entwurfs auf Anfang 1989. Die Regierung begründete diese zögernde Haltung mit der grossen Schwierigkeit, diese Materie befriedigend zu regeln. Eine einheitliche Regelung wird unter anderem durch den Widerstand der Kantone gegen eine zentrale Lebensmittelkontrolle erschwert; die Kantone möchten die Ämter des Kantons-Chemikers und -Tierarztes beibehalten. Heikel durchzusetzen scheinen auch das von Konsumentenseite geforderte Reinheitsgebot (Verbot unnötiger Zusatzstoffe), die Deklarationspflicht und die Produktehaftpflicht zu sein. Nach dem Willen des Bundesrates soll neu in den Entwurf auch die landwirtschaftliche Produktion integriert werden, indem die Zulassung von Dünge-, Pflanzenschutz-, Futter- und Tierarzneimitteln geregelt wird. Angeregt durch ein vom Ständerat überwiesenes Postulat soll zudem die Informationspflicht der Behörden im Falle von Lebensmittelkontaminationen geregelt werden [33].
Für die Produzenten von Weichkäse, deren Betriebe in den letzten Jahren wegen der Verseuchung durch Listerien stark zu leiden hatten, entspannte sich die Lage etwas. Der Kanton Waadt entschädigte die von dem vorübergehenden Verbot der Herstellung von Vacherin Mont d'Or betroffenen Käsehersteller mit insgesamt 2,3 Mio Fr. und hob das Verbot wieder auf. Das EDI legte in der Hygieneverordnung einen Grenzwert für Listerien in Lebensmitteln fest [34].
 
[33] Presse vom 21.4.88; Gesch.ber. 1988, S. 100; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 294 ff.; siehe auch SPJ 1982, S. 83 f. und 1983, S. 98.
[34] NZZ, 5.1. und 28.1.88; SHZ, 7.1.88; Vat., 8.1.88; 24 Heures, 28.1. und 10.9.88; BaZ, 10.9.88; Presse vom 27.2.88. Verordnung: AS, 1988, S. 386. Vgl. auch SPJ 1987, S. 118.