Année politique Suisse 1988 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Agglomerationsverkehr
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Ausbau des öffentlichen Agglomerationsverkehrs
In verschiedenen Kantonen wurden im Berichtsjahr Gesetze zur Förderung des öffentlichen Verkehrs beschlossen, Kredite zur Verbesserung der Infrastruktur bewilligt und die gesetzlichen Grundlagen zur Beteiligung an Tarifverbünden geschaffen [17]. So stimmte der Zürcher Souverän einer Verfassungsbestimmung und einem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr klar zu und schuf damit die Grundlage, sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel des Kantons Zürich in einem Tarif- und Verkehrsverbund zusammenfassen zu können. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme des S-Bahn-Systems im Mai 1990 soll mit dieser Neustrukturierung ein Anreiz zum Umsteigen vom Privatauto auf Bahn und Bus geschaffen werden [18].
Auch im Kanton Genf hiessen die Stimmbürgerinnen und -bürger den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes mit grosser Mehrheit gut. Die Entscheidung betraf lediglich das Prinzip eines Ausbaus, während die umstrittene Frage des Verkehrsmittels — Bau einer Metro oder Ausbau des Tramnetzes — vorläufig ausgeklammert blieb. Gleichzeitig stimmte der Genfer Souverän auch einer Volksinitiative für eine neue Strassenverbindung zwischen den Seeufern zu, wobei auch hier lediglich grundsätzlich über eine neue Seeuferverbindung abgestimmt wurde, während die Frage Untertunnelung oder Überbrükkung der Seebucht sowie die Linienführung nicht zur Debatte standen [19].
 
[17] Siehe dazu unten, Teil II, 4c.
[18] TA, 5.2., 10.2., 24.2. und 7.3.88; NZZ, 15.2., 25.2., 27.2. und 7.3.88; vgl. Lit. Künzi, SPJ 1987, S. 142 sowie unten, Teil II, 4c.
[19] JdG, 3.2., 19.3., 2.6., 3.6., 6.6. und 13.6.88; NZZ, 25.2., 19.3. und 3.6.88; Bund, 24.3.88; vgl. SPJ 1987, S. 143 sowie unten, Teil II, 4b und 4c.