Année politique Suisse 1988 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Agglomerationsverkehr
Nach einer einjährigen Versuchsphase wurden im Berner Muesmattquartier
Parkierungsbeschränkungen für quartierfremde Fahrzeuge definitiv eingeführt. Anwohner und Behörden werteten den Pilotversuch als Erfolg, da er zur erhofften Verkehrsberuhigung und -reduktion geführt habe. Insbesondere seien Pendler, die keinen Parkplatz mehr fanden, teilweise auf die öffentlichen Verkehrsmittel umgestiegen oder benützen die Park-and-Ride-Anlagen am Stadtrand. Ein analoger Versuch im Basler Gundeldingerquartier konnte ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden; in Zürich musste er dagegen weiter verschoben werden
[22].
Grossversuche mit
Tempo 30 in Wohnquartieren konnten bisher nicht durchgeführt werden, da die Rechtsgrundlage für eine Zonensignalisation fehlte. Nachdem mehrere Gesuche abgelehnt werden mussten, schickte das EJPD eine entsprechende Änderung der Strassensignalisationsverordnung in die Vernehmlassung. Während die Neuerung selbst mehrheitlich positiv aufgenommen wurde, stiess die vorgesehene Regelung der Details auf Opposition und wurde vom Schweizerischen Städteverband, vom VCS und den Umweltorganisationen als zu restriktiv und nicht praktikabel kritisiert
[23].
In der Stadt Luzern hiessen die Stimmberechtigten einen Kredit von 8,5 Mio Fr. für Verkehrsberuhigungsmassnahmen und zur Verbesserung des Stadtraumes gut. Um die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung einhalten zu können, waren auch in der Stadt Zürich verkehrsbeschränkende und -beruhigende Massnahmen vorgesehen. Der Souverän der Stadt Zürich lehnte jedoch den von Exekutive und Parlament dafür beantragten Kredit von 42 Mio Fr. deutlich ab. Darauf beschloss der Zürcher Stadtrat, von weiteren Massnahmen zur Reduktion des Privatverkehrs vorläufig abzusehen und den kantonalen Massnahmenplan zur Lufthygiene abzuwarten
[24].
[22] SoZ, 12.6.88; BZ, 29.6. und 8.11.88; Ww, 3.11.88; TA, 8.11.88. Siehe auch Lit. Planungsbüro Jud sowie SPJ 1987, S. 142.
[23] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 990, 1657 und 1947 f.; Vat., 21.1. und 11.2.88; BZ, 22.1.88; NZZ, 21.5.88; BaZ, 7.6. und 20.12.88; Presse vom 19.12.88; LNN, 21.12.88; NZZ, 24.12.88; VCS-Zeitung, 1988, Nr. 8, S. 21.
[24] Luzern: LNN, 14.5. und 13.6.88; Vat., 4.6. und 13.6.88; TA, 10.6. und 14.6.88. Zürich: TA, 17.5., 20.5., 3.6., 13.6. (Resultat), 14.6. und 25.8.88; vgl. SPJ 1987, S. 142 f. Siehe auch unten, Teil I, 6d (Luftreinhaltung).
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