Année politique Suisse 1988 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Strassenverkehr
Der Vorschlag, das bisherige
Aluminium-Velokennzeichen durch eine selbstklebende Vignette zu ersetzen, stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Eine klare Mehrheit sprach sich auch für die Beibehaltung des Versicherungsobligatoriums für Fahrräder aus und lehnte die Abschliessung einer kollektiven Velo-Haftpflichtversicherung durch den Bund ab. Bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes stimmte das Parlament einer Neuregelung, die den Verwaltungsaufwand für die Kennzeichenabgabe reduziert, grundsätzlich zu, war sich jedoch im Detail nicht einig. Der Nationalrat wollte die Kompetenz zur Kennzeichnung der Fahrräder und zur Regelung der Fahrrad-Haftpflichtversicherung weiterhin den Kantonen überlassen. Demgegenüber entschied sich der Ständerat für die vom EJPD favorisierte Bundeslösung mit Versicherungsvignette. Für 1989 traf das EJPD eine Ubergangsregelung, wonach die Kantone anstelle der jährlich wechselnden Alunummer eine reflektierende Grundplatte mit aufzuklebender Jahresvignette abzugeben haben
[41].
[41] Gesch.ber. 1988, S. 202; TA, 22.2. und 27.12.88; NZZ, 24.6.88; vgl. SPJ 1987, S. 145. Zur SVGRevision siehe oben. Siehe auch Presse vom 4.6. und 6.6.88 (Velotag 1988).