Année politique Suisse 1988 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Umweltpolitik
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Katastrophenschutz
Die Chemiekatastrophe in Schweizerhalle von 1986 hatte die Dringlichkeit von Vollzugsvorschriften zum Umweltschutzgesetz im Bereich Katastrophenschutz (Art. 10 USG) offensichtlich gemacht. Mitte September legte die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission zur Ausarbeitung einer Störfallverordnung (SFV) einen entsprechenden Entwurf vor. Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Schädigungen, die durch Störfälle beim Betrieb von Anlagen und beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Organismen entstehen können, sieht die SFV eine umfassende Ermittlung der Gefahrenpotentiale vor, verlangt die nötigen Sicherheitsmassnahmen und regelt die behördliche Kontrolle sowie die Information der Öffentlichkeit [8]. In verschiedenen Kantonen wurden Katastrophen- und Chemieschutzkonzepte erarbeitet, Gefahrenkataster erstellt und Massnahmen zur Verminderung der Risiken getroffen. Ferner verstärkte die Schweiz die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge [9].
Diskussionslos überwies der Nationalrat weitere im Zusammenhang mit "Schweizerhalle" eingereichte Postulate, die eine Überprüfung der Alarmkonzeption im Katastrophenfall, verschärfte Regelungen im Umgang mit Chemikalien und betreffend der Aufsicht des Bundes sowie eine Anpassung des Strafrechts forderten. Ein Ordnungsantrag Weder (ldu, BS), auch die übrigen Vorstösse betreffend den Brand von Schweizerhalle noch in der Wintersession zu diskutieren, wurde zugunsten einer Debatte über aktuellere Ereignisse (Affäre Kopp, Geldwäscherei) abgelehnt. So musste eine ganze Reihe von Motionen und Interpellationen abgeschrieben werden, weil sie in der nötigen Frist nicht behandelt worden waren [10].
Zur Behebung der Unwetterschäden von 1987, deren Ausmass auf rund 1,2 Mia Fr. beziffert wurde, bewilligte das Parlament einstimmig ausserordentliche Bundesmittel zugunsten der am meisten betroffenen Kantone Bern, Uri, Schwyz, Graubünden, Tessin und Wallis. Umstritten, aber schliesslich gutgeheissen, war einzig, ob die Wiederherstellung der Nufenenstrasse zu 100% vom Bund getragen werde. Gegen den Willen des Bundesrates stockten daher beide Räte die Zuschüsse an die Wiederherstellung der Strassen um 13 auf rund 113 Mio Fr. auf. Ferner genehmigten sie oppositionslos einen einmaligen Kredit in der Höhe von 56 Mio Fr. zur Deckung der Restkosten (Wiederinstandstellung von Bauten, Anlagen und Kulturen) [11]. Um die Ursachen der verheerenden Hochwasser sowie langfristige Vorbeugemassnahmen abklären zu lassen, bewilligte der Bundesrat einen Kredit von 2,5 Mio Fr. Die Untersuchungen, die auch in parlamentarischen Vorstössen gefordert worden waren, sollen unter anderem klären, inwieweit Einflüsse des Menschen und der Zustand des Waldes zur Bildung der ausserordentlichen Hochwasser beigetragen haben [12].
 
[8] Gesch.ber. 1988, S. 124 f.; Vat., 1.12.88; vgl. SPJ 1987, S. 165 f. Zur juristischen Bewältigung der Sandoz-Katastrophe siehe BaZ, 22.1., 23.6., 1.7., 2.7. und 24.8.88; Vat., 16.2.88; Ww, 7.7.88; TA, 28.10.88; Presse vom 2.11. und 8.11.88; WoZ, 4.11.88; siehe auch SPJ 1986, S. 139 f.
[9] Konzepte und Massnahmen: NZZ, 4.2.88; SHZ, 16.6. und 29.9.88. Siehe auch die von BL eingereichte Standesinitiative zum Thema Chemie und Umwelt: Verhandl. B.vers., 1988, II, S. 14; vgl. BaZ, 25.4. und 20.5.88. Internat. Zusammenarbeit: NZZ, 4.2.88; Bund, 11.2.88.
[10] Postulate: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 434 f., 907 und 915. Ordnungsantrag: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1814 f. Abgeschriebene Vorstösse: Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 33 f., 36 ff., 45, 70 und 83 ff. Siehe auch F. Maise, "Die kurze Halbwertszeit parlamentarischer Aufregung", in TA, 18.3.89.
[11] BBl, 1988, I, S. 181 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 14 ff. und 121; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 142 ff. und 474; AS, 1988, S. 1212 ff. (Leistungen); BBl, 1988, II, S. 1500 (Finanzierung der Restkosten); Presse vom 2.3. und 9.3.88; BZ, 30.7.88; vgl. SPJ 1987, S. 166.
[12] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 154 ff.; NZZ, 1.3. und 18.8.88; Bund, 19.3.88; Vat., 3.5.88; Ww, 11.8.88. Siehe auch B. Theus, "Nach der Sintflut", in TAM, 23.7.88.