Année politique Suisse 1988 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Luftreinhaltung
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Internationale Luftreinhaltepolitik
Beide Räte genehmigten einstimmig die Ratifikation des 1987 in Montreal unterzeichneten ersten Zusatzprotokolls zur Wiener Konvention über den Schutz der Ozonschicht von 1985. Das Protokoll von Montreal (FKW-Protokoll) verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einschränkung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FKW oder FCKW), die im wesentlichen für den Ozonabbau in der Stratosphäre verantwortlich sind. Vorgesehen ist, bis 1999 die Produktion und den Verkauf von FCKW schrittweise um 50% zu reduzieren und den Verbrauch von Halonen (bromhaltige FCKW) auf dem Niveau von 1986 einzufrieren. Zudem müssen die vorgesehenen Massnahmen jährlich kontrolliert und ihre Effizienz periodisch überprüft werden. Das Protokoll wurde in beiden Kammern als ungenügend kritisiert, und über alle Parteien hinweg war man sich einig, dass zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht ein energischeres Vorgehen nötig sei. Der Nationalrat überwies deshalb ein Kommissionspostulat, das für die Schweiz Massnahmen verlangt, die weit über die Vorgaben des FKW-Protokolls hinausgehen, so unter anderem eine Senkung des FCKW-Verbrauchs um 95%, Verbote für bestimmte Anwendungen von FCKW und Halon sowie ein Entsorgungskonzept für FCKW in Kühlmitteln. Der Bundesrat sicherte zu, entsprechende Massnahmen an die Hand zu nehmen und sich auch international für eine rasche und möglichst weitgehende Reduktion des FKW-Verbrauchs einzusetzen [32].
Zusammen mit den europäischen Ländern, den USA und Kanada unterzeichnete die Schweiz am 1. November in Sofia ein drittes Protokoll zum Genfer Übereinkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverschmutzung von 1979. Nachdem 1985 in Helsinki die Verminderung des Schwefelausstosses beschlossen worden war, regelt das Protokoll von Sofia nun die Kontrolle der Stickoxidemissionen, die bis 1994 auf dem Stand von 1987 stabilisiert sein müssen. Zwölf Staaten, denen diese Gangart zu langsam war, verpflichteten sich auf Initiative der Schweiz hin in einer gemeinsamen Erklärung, den Ausstoss von Stickoxid in den kommenden zehn Jahren um mindestens 30% zu senken. Zudem wurde beschlossen, die Arbeiten an einem weiteren Protokoll über die Reduktion der flüchtigen organischen Verbindungen voranzutreiben [33].
 
[32] BBl, 1988, II, S. 941 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 618 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1697 ff. und 1703; LNN, 13.5.88; BaZ, 4.10.88; BZ, 6.10.88; Presse vom 7.12.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 171 f. (Wiener Konvention und Unterzeichnung des FKW-Protokolls). Zum geplanten Verbot von FKW in Spraydosen siehe oben, Umweltschutzgesetzgebung.
[33] Gesch.ber. 1988, S. 39 f. und 127; NZZ, 31.10.88; Presse vom 1.11.88 (Zusatzerklärung); 24 Heures, 3.11.88; BUS-Bulletin, 1988, Nr. 4, S. 15 ff. Zum Protokoll von Helsinki siehe SPJ 1987, S. 171. Zur Genfer Konvention siehe SPJ 1979, S. 125 und 1983, S. 128.