Année politique Suisse 1988 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Gewässerschutz
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Verunreinigung des Trinkwassers
Seit einigen Jahren steht die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch chemische Substanzen in der öffentlichen Diskussion. Ein Forschungsprojekt über die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser, das die Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) in Zusammenarbeit mit Bundes- und Kantonsbehörden durchführte, kam zum Schluss, dass die Rückstände von Atrazin und anderen Substanzen teilweise über den Toleranzwerten liegen. Während die SGCI die Entwicklung einer neuen Generation von wasserunlöslichen Agrochemikalien ankündigte, die in kleineren Mengen eingesetzt und nicht so leicht aus den Böden ausgewaschen werden können, verlangten die Natur- und Umweltschutzorganisationen eine konsequentere Anwendung der Stoffverordnung (StoV) und insbesondere eine schärfere Bewilligungspraxis für neue Substanzen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Hubacher (sp, BS), das den Bundesrat ersucht, bis Ende 1989 einen Bericht über den Zustand des Trinkwassers in der Schweiz vorzulegen und die nötigen Massnahmen zu konkretisieren [36].
Ein generelles Verbot von Atrazin in Gewässerschutzzonen kommt für den Bundesrat vorläufig nicht in Frage. Er untersagte dem Kanton Bern, eine solche Massnahme im Alleingang einzuführen, und verwies auf die anfangs 1988 wirksam gewordenen Anwendungsbeschränkungen nach StoV, von denen er sich eine Verminderung der Gewässerbelastung erhofft [37]. Zur Entschärfung des Problems der Herbizidanwendung auf Geleiseanlagen — in der Nähe von Bahngeleisen ist die Atrazinbelastung besonders gross — publizierte das BUS entsprechende Richtlinien. Danach soll die für die Fahrsicherheit unerlässliche Unkrautbekämpfung vermehrt mit mechanischen Mitteln erfolgen und der Einsatz chemischer Mittel auf ein Minimum begrenzt werden [38].
 
[36] SGCI-Studie: Presse vom 8.7.88. Umweltorganisationen: NZZ, 26.9.88; Schweizer Naturschutz, 1988, Nr. 6, S. 43 f. Postulat: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1927. Zum Grundwasserschutz siehe auch BaZ, 3.3.88; Bund, 29.8.88 sowie SPJ 1987, S. 174.
[37] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 261; BZ, 16.1.88.
[38] BUS, Grundlagen über das Freihalten der Bahnanlagen von störendem Pflanzenbewuchs, Bern 1988 (Schriftenreihe Umweltschutz, Nr. 89); NZZ, 23.7. und 25.7.88.