Année politique Suisse 1988 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ist als Verein organisiert, der von regionalen Radio- und Fernsehgesellschaften getragen wird. Bei diesen handelt es sich ebenfalls um Vereine, die vor allem eine führende Rolle bei Personalentscheiden der SRG haben und denen alle Interessierten beitreten können. 1988 sorgte nun die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV, bzw. "Hofer-Club") für etwas Aufregung, als sie ihre Mitglieder und Sympathisanten aufforderte, den regionalen SRG-Trägerschaftsvereinen beizutreten, um dort die angeblich linken Mehrheiten zu stürzen. Obwohl der SRG-Zentralvorstand bekannt gab, dass bereits über 80% der Mitglieder der Trägerschaftsgesellschaften bürgerlich seien und der "Hofer-Club" Irreführung übe, wurde in verschiedenen Regionen ein starkes Anwachsen der Mitgliederzahlen registriert, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass auch gewisse SP-Kantonalsektionen zu einer analogen Aktion aufgerufen hatten. Neue Mehrheiten machten sich bei den Generalversammlungen dann trotzdem nicht bemerkbar, angekündigte Kampfwahlen fanden nicht statt, und die Anträge der SFRV fanden, wo sie nicht schon vor den Abstimmungen wieder zurückgezogen wurden, nur unbedeutende Unterstützung
[29].
Der wichtigste Personalentscheid wurde in der Radio- und Fernsehgesellschaft der Deutschen und Rätoromanischen Schweiz getroffen. Hier wurde der St. Galler F. Hagmann (cvp) als Nachfolger des Solothurner Nationalrats E. Leuenberger (sp) zum Präsidenten gewählt
[30].
Der ständige Nachfrageüberhang bei der
Fernsehwerbung veranlasste die SRG, ein Gesuch um Ausdehnung der bisher zugelassenen Werbezeit von täglich 23 Minuten auf 30 sowie um die Zulassung der Sonntagswerbung ins Auge zu fassen. Unterstützt wird sie bei diesem Begehren von Nationalrat Früh (fdp, AR), der eine diesbezügliche Motion einreichte. Der Bundesrat wollte jedoch einen entsprechenden Entscheid nicht fällen, bevor das RTVG im Parlament beraten sei. Bereits früher eine "massvolle" Erhöhung der Werbezeit zu erlauben, mochte er aber auch nicht ausschliessen
[31].
[29] Presse vom 13.2.88 (Ankündigung der Aktion); BZ, 6.3.88; BaZ, 7.3.88 (Anmeldungen); Presse vom 12.3.88 (SRG-Zentralvorstand). Generalversammlungen: Aargau/Solothurn: AT und SZ, 3.5.88; BaZ, 4.5.88; Ostschweiz: SGT, 14.5., 20.5. und 30.5.88; Basel: BaZ, 4.6.88; Bern: Bund. BZ und TW, 20.6.88.
[31] Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 63; BZ, 25.8.88; NZZ, 29.10.88; Bund, 26.11.88.
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