Année politique Suisse 1989 : Parteien, Verbände und Interessengruppen / Parteien / Das Parteiensystem
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Parteienfinanzierung
Die zuständige Kommission des Nationalrats begann im April mit der Vorberatung des im November 1988 vom Bundesrat veröffentlichten Berichtes über die Unterstützung der politischen Parteien. Noch bevor sie diese Arbeit abgeschlossen hatte, legte sie in Form einer parlamentarischen Initiative den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz vor. Sie beantragte darin, den jährlichen Grundbeitrag an die Fraktionen von 20 000 auf 50 000 Franken und den Beitrag pro Fraktionsmitglied von 3600 auf 7000 Franken zu erhöhen. Die Verbesserung dieser Ansätze hatten in einer gemeinsamen Eingabe auch die Generalsekretariate der vier Regierungsparteien als einfach realisierbare Sofortmassnahme gewünscht. Da diese Entschädigung nur für die Arbeit der Fraktionssekretariate verwendet werden darf – für eine Parteienfinanzierung fehlt die Verfassungsgrundlage –, erhofft sich die Kommission von dieser Massnahme auch positive Auswirkungen auf die Qualität der Parlamentsarbeit. Eine Minderheit der Kommission möchte den Akzent noch mehr auf die allen Fraktionen ungeachtet ihrer Stärke ausgerichteten Grundbeiträge setzen und schlug deshalb vor, diese auf 80 000 Fr. zu erhöhen [1].
Im November schloss die Kommission ihre Arbeit ab. Sie war sich mehrheitlich einig, dass der Bund in Zukunft die Arbeit der Parteien finanziell unterstützen soll. Als wichtigstes Anliegen verabschiedete sie – neben der erwähnten parlamentarischen Initiative — mit 14:1 Stimmen eine Motion, mit der das Parlament den Bundesrat beauftragen soll, die Grundlagen für Beiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen zu schaffen. Als Weg dazu schlägt die Motion eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte vor. Eine deutlich geringere Zustimmung erhielt in der Kommission der Vorschlag, die Parteien auch für ihre Propagandakosten in Abstimmungskämpfen zu entschädigen. Mit einem Postulat will sie den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, ob eine solche Massnahme zweckmässig und zulässig sei. Die Kommission reichte vier weitere Postulate ein, die den Bundesrat zur Überprüfung von zusätzlichen Stützungsmassnahmen auffordern. Die anvisierten Massnahmen betreffen im einzelnen den kostenlosen Versand von Wahlprospekten durch die Kantone, die unentgeltliche Abgabe von amtlichen Wahlzetteln an die Parteien, niedrigere Posttaxen für unadressierte Drucksachen von Parteien und den erleichterten Zugang zu Datenbanken und Dienstleistungen des Bundes [2].
 
[1] BBl, 1989, III, S. 1582 ff.; NZZ, 14.4., 8.9. und 7.11.89. Vgl. auch Presse vom 5.7.89 (Regierungsparteien). Zum Bericht des BR siehe SPJ 1988, S. 315 f.
[2] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 38. Presse vom 8.11.89.