Année politique Suisse 1989 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. Infrastruktur — Infrastructure
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Übrige Verkehrsfragen — Autres questions relatives au trafic
Baselland: Neues Rheinhafengesetz (Verankerung (sic!) der Baselbieter Rheinhäfen als öffentlichrechtliche Anstalt, welcher der Sanitäts- und Volkswirtschaftsdirektor als Verwaltungsratspräsident von Amtes wegen vorsteht; Einführung einer Mitsprachemöglichkeit der Gemeinden; Schaffung einer Hafenzone zur kompetenteren und rascheren Behandlung von Baugesuchen, mit einer gewissen Planungshoheit der Häfen) zur Vernehmlassung vorgelegt (BaZ, 5.7.89).
Baselstadt: Initiative der SAP "Umsteigen – Ausbau des öffentlichen Verkehrs statt Autochaos": Regierungsrat beantragt, die Initiative aus rechtlichen Gründen für ungültig zu erklären (BaZ, 24.11.89; vgl. SPJ 1985, S. 217). – Einreichung einer Initiative "für einen rücksichtsvollen Flugverkehr" (Schaffung eines Gesetzes, welches die Behörden verpflichtet, sich für Massnahmen zur Reduktion der Luftverkehrsimmissionen einzusetzen: Verbot von Direktflügen über die Stadt; strengere Handhabe der Nachtflugbewilligungen; Erstellung eines Risikokatasters mit Ausscheidung von Gebieten, welche im Start- und Landeanflug unter keinen Umständen überflogen werden dürfen, insbesondere Überflugverbot für Chemieanlagen und Spitäler; Einsetzung einer unabhängigen Kontrollinstanz zur Lärmkontrolle); Grosser Rat beschliesst Überweisung an Regierung (BaZ, 19.5., 20.5., 18.9., 9.11.89).
Bern: Kantonsbeitrag von 22,8368 Mio Fr. für eine ergänzende Rollmaterialbeschaffung zugunsten des Regionalverkehrs Bern – Solothurn (RBS) in der Volksabstimmung vom 4.6. mit 76,7% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parole der Auto-Partei (Bund, 30.5., 5.6.89; BZ, 3.6., 5.6.89). – Gesetz über die Schiffahrt und die Besteuerung der Schiffe (Kompetenz der Regierung, die Schiffahrt auf bestimmten bernischen Gewässern einzuschränken oder zu verbieten und die Zahl der Schiffe zu begrenzen; Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Wiedereinführung einer Abgabepflicht für das ständige Belegen einer Wasserfläche bei den Schiffsliegeplätzen, von der bloss Ruderboote ausgenommen sind; Regelung des Seerettungsdienstes) vom Grossen Rat in Beratung gezogen (Bund, 27.5., 21.8., 16.9., 14.12., 15.12.89; BZ, 13.12.89). – Nichtformulierte Gesetzesinitiative für die Erhaltung des Raddampfers "Blümlisalp" vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen (Bund, 30.6., 19.8.89; BZ, 20.12.89; vgl. SPJ 1988, S. 293).
Jura: Aboutissement d'une initiative intitulée «La voie du peuple» (initiative réclamant une votation populaire sur le prolongement de la voie étroite des chemins de fer du Jura (CJ) jusqu'à Delémont); le Gouvernement propose de déclarer l'initiative irrecevable (Dém., 11.2., 16.11., 6.12.89).
Schaffhausen: Gesetz über die Vergabe von Schiffsliegeplätzen auf dem Rhein als Gegenvorschlag zur Initiative "zur Verminderung der Motorboote auf dem Rhein" vom Regierungsrat vorgelegt (SN, 13.10., 20.10.89; 19.12.89; vgl. SPJ 1988, S. 294).
Solothurn: Kantonsbeitrag von 3,27 Mio Fr. für die Aufhebung von vier SBB-Niveauübergängen in Luterbach in der Volksabstimmung vom 24.9. mit 75,9% Ja-Stimmen angenommen (NZZ, 21.9.89; SZ, 25.9.89).
Thurgau: Kantonsbeitrag von 5,431 Mio Fr. an die vierte Etappe der technischen Erneuerung der Frauenfeld-Wil-Bahn vom Grossen Rat zuhanden der Volksabstimmung angenommen (SGT, 31.8., 12.12.89).
Uri: Einreichung einer Initiative für die Einreichung einer Standesinitiative "zum Schutz des Alpengebiets" (Schutz des Alpengebiets vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs; Verlagerung des alpenquerenden Güterfernverkehrs von Grenze zu Grenze auf die Schiene innert zehn Jahren; keine Erhöhung der Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet) (LNN, 25.2., 16.6.89; Vat., 16.6., 18.8.89).
Zug: Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Überprüfung von Betriebsrechnung und Bilanz der Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) sowie der Aufteilung des Fehlbetrags durch die Finanzkontrolle des Kantons; in Parlamentsberatungen wird die Einfrierung der Bustarife bis Ende Mai 1992 beschlossen) vom Kantonsrat angenommen (Vat., 1.6., 2.6., 1.9.89).
Zürich: Rückzug der Behördeninitiative der Gemeinden der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel für einen Ausbau der rechtsufrigen Zürichseelinie der SBB (NZZ, 4.7.89; vgl. SPJ 1987, S. 275). – Rückzug der Einzelinitiative für einen Kantonsbeitrag von 32 Mio Fr. für den Ausbau der Strecke Fehraltorf-Illnau auf Doppelspur (NZZ, 4.7.89; vgl. SPJ 1985, S. 218). – Einzelinitiative für eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (Verpflichtung des Verkehrsverbunds, in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmungen und den Gemeinden dafür besorgt zu sein, dass die Bahnhöfe und Stationen, und nach Möglichkeit auch die Haltestellen, auf dem S-Bahn-Netz während der Betriebszeiten mit genügend Personal bedient sind; Zulässigkeit von Kürzungen oder einer Aufhebung der Bedienungszeit nur dann, wenn alle Varianten einer gemischten Anstellung des Personals – Kanton, Gemeinden, Private, PTT – geprüft und keine Lösungen gefunden worden sind; Verpflichtung von Kanton und Gemeinden, im Falle von vermehrten finanziellen Leistungen dafür zu sorgen, dass das Personal auch Aufträge für sie ausführen kann): Kantonsrat beschliesst vorläufige Unterstützung. (NZZ, 19.9.89). – Einzelinitiative für eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (Besetzung sämtlicher personenführender Züge im Kanton Zürich mit mindestens einem Zugsbegleiter): Kantonsrat beschliesst vorläufige Unterstützung (NZZ, 19.9.89). – Rahmenkredit (Kantonsanteil) von 235 Mio Fr. für die zweite Teilergänzung der Zürcher S-Bahn in der Volksabstimmung vom 26.11. mit 73,1 % Ja-Stimmen angenommen (NZZ, 4.7., 13.11., 15.11., 17.11., 27.11.89; TA, 25.11., 27.1 1.89). – Initiative der POCH für ein kantonales Umweltabonnement vom Regierungsrat zur Ablehnung beantragt (NZZ, 2.11.89; vgl. SPJ 1987, S. 275). – Einzelinitiative für die Einreichung einer Standesinitiative zur Ergänzung der Vorschriften des Bundes über die Binnenschiffahrt (Festlegung einer generellen Höchstgeschwindigkeit für private Motorboote auf schweizerischen Seen von 40 km/h; Möglichkeit zur Anordnung weiterer Einschränkungen innerhalb eines Ufergürtels von 300 Metern): Regierungsrat beantragt, die Initiative nicht definitiv zu unterstützen (NZZ, 10.2.89).