Année politique Suisse 1989 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. Sozialpolitik — Politique sociale
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Arbeitslosenversicherung — Assurance-chômage
Bern: Neues Gesetz über die' Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenunterstützung (Anpassung an Bundesrecht; in Parlamentsberatungen wir der Beizug des kantonalen Informationssystems über Stellensuchende und offene Stellen bei der Erarbeitung von Statistiken sowie die Kompetenz der Behörden, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit privaten gemeinnützigen Organisationen zusammenzuarbeiten, beschlossen) vom Grossen Rat angenommen (Bund, 26.5., 31.8.89).
Thurgau: Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit, vgl. 3a) (Wirtschaft) (Allgemeines).
Zürich: Gesetz über Leistungen an Arbeitslose (neue Rechtsgrundlage für den Vollzug der Aufgaben, die der Bund mit dem Bundesgesetz über die Arbeitlosenversicherung den Kantonen übertragen hat; Zusammenlegung von Entlastungs- und Hilfsfonds in einen Arbeitslosenfonds) vom Regierungsrat vorgelegt (NZZ, 7.9.89).