Année politique Suisse 1989 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. Bildung und Kultur — Education et culture
Baselstadt: Änderung des Gesetzes über die Vorführung von Filmen (Streichung der Bestimmung, wonach am Gründonnerstag und am Heiligen Abend die Kinos ab 19 Uhr geschlossen sind; Verbot für erwachsene Kinobesucher, Kinder und Jugendliche in eine für diese nicht freigegebene Filmvorführung mitzunehmen; Verpflichtung der Kinobesitzer, die für die einzelnen Filmvorführungen geltenden Mindestalter gut sichtbar bekanntzumachen und deren Einhaltung allenfalls durch Kontrolle von Alter und Identität der jugendlichen Kinobescher zu überwachen) vom Regierungsrat vorgelegt (BaZ, 6.12.89).
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