Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
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Datenschutz
Die vorberatende Kommission des Ständerats begann mit der Beratung des im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegten Datenschutzgesetzes. Sie beschnitt dabei die Kompetenzen sowohl des Datenschutzbeauftragten als auch der eidgenössischen Kommission für Datenschutz. Beide sollen nicht selbständig aktiv werden, sondern lediglich die Funktion einer Ombudsstelle resp. einer Rekursinstanz im Verwaltungsverfahren einnehmen. Andererseits führten die Erkenntnisse der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) dazu, dass sich die Kommission auch mit Datenschutzfragen in den im Bundesratsentwurf weitgehend ausgeklammerten Bereichen Staatsschutz und militärische Sicherheit befasste [2]. Zu den Kritikern des Gesetzesentwurfs gesellten sich neu auch die Medien. In einem gemeinsamen Schreiben an die Ständeratskommission warnten der Zeitungsverlegerverband und die SRG vor allzu restriktiven Bestimmungen über Datensammlungen, da diese die Recherchiertätigkeit der Medienschaffenden massiv behindern könnten [3].
 
[2] NZZ, 12.1. und 7.9.89; Bund, 1.12.89. Vgl. zur Botschaft SPJ 1988, S. 22 ff. Zur PUK siehe unten (öffentl. Ordnung) sowie Teil I, 1c (Regierung resp. Parlament).
[3] TA, 30.10.89; NZZ, 2.11. und 18.11.89.