Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Stimm- und Bürgerrecht
Nachdem 1972, 1976, 1979 und 1984 entsprechende Anläufe gescheitert waren, stimmte am 30. April die Landsgemeinde von
Appenzell-Ausserrhoden der Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für
Frauen mit knapper Mehrheit zu
[4]. Dieser Beschluss bewog die Regierung von
Appenzell-Innerrhoden, die Beseitigung der politischen Diskriminierung der Frauen auch in dieser letzten Bastion des Männerstimmrechts vorzuschlagen. Der Grosse Rat stimmte dem Vorschlag ohne Gegenstimmen zu, der endgültige Entscheid über die Einführung des Frauenstimmrechts in Appenzell-Innerrhoden wird allerdings an der Landsgemeinde vom Frühjahr 1990 zu fällen sein
[5].
Die Befürworter der Senkung des
Stimmrechtsalters auf 18 Jahre konnten im Berichtsjahr mehrheitlich Erfolge verzeichnen. In Bern und Uri stimmte der Souverän einer Senkung auf kantonaler Ebene zu, und in Graubünden hiess das Volk die fakultative Einführung auf Gemeindeebene gut. Für die gemeindeweise Einführung sprachen sich auch die Kantonsparlamente Solothurns und des Aargaus aus; die St. Galler Stimmberechtigten lehnten hingegen diese von keiner Partei bekämpfte Neuerung ab
[6]. Auf nationaler Ebene setzten sich gleich fünf Nationalräte mit parlamentarischen Initiativen für das Stimmrechtsalter 18 ein. Die zuständige vorberatende Kommission sprach sich mit 15:0 Stimmen dafür aus und machte sich an die sofortige Ausarbeitung eines Beschlussentwurfes zuhanden des Parlaments. Dank diesem beschleunigten. Verfahren soll das Volk im Sinne eines "Geschenks an die Jugend" im Jahr der Zentenarfeier darüber abstimmen können
[7].
Die vor allem von italienischen Immigrantenorganisationen vorgebrachte Forderung nach der Einführung des
Wahl- und Stimmrechts für Ausländer konnte sich noch nicht durchsetzen. In diversen Gemeinden des Kantons Zürich blieben entsprechende Petitionen erfolglos. Immerhin überwies der Berner Grosse Rat ein von der Linken, den Grünen und einem Teil des Freisinns unterstütztes Postulat, das die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine fakultative Einführung auf Gemeindeebene verlangt
[8].
[4] TA, 14.2. und 17.4.89; Ww, 20.4.89; Vat., 25.4.89; Presse vom 1.5.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 24.
[5] SGT, 23.10. und 28.11.89.
[6] Bern: Bund, 25.1., 10.5., 22.11. und 27.11.89. Uri: LNN, 1.3. und 6.3.89. Graubünden: NZZ, 27.2. und 6.3.89. Solothurn: SZ, 29.1 1.89. Aargau: AT, 16.6. und 25.10.89. St. Gallen: SGT, 21.2. und 5.6.89. Siehe auch unten, Teil II, 1b und SPJ 1988, S. 24 f.
[7] Verh. B.vers., 1989, V, S. 27 f.; NZZ, 15.11.89. Die Vorstösse stammen in der zeitlichen Folge ihrer Einreichung von Büttiker (fdp, SO), Brélaz (gp, VD), Segond (fdp, GE), Ziegler (sp, GE) und Ruf (na, BE). Der Kanton Jura deponierte in dieser Angelegenheit eine Standesinitiative (Verh. B.vers., 1989, V, S. 21).
[8] Zürich: TA, 20.3., 29.3. und 8.9.89. Bern: Bund, 14.9.89. Siehe auch WoZ, 28.4.89; TA, 29.9.89 und SPJ 1988, S. 25, sowie Lit.
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