Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Öffentliche Ordnung
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Bundesanwaltschaft
Die nach dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp am 31. Januar eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte nicht bloss den Auftrag, die Umstände zu untersuchen, welche zu diesem Rücktritt geführt hatten. Abgeklärt werden sollten auch die Verdächtigungen, welche in einem Teil der, Presse in bezug auf die Amtsführung im EJPD und auf das Vorgehen der Bundesbehörden bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäscherei geäussert worden waren [12].
In bezug auf die Bekämpfung des internationalen Drogenhandels konstatierte die PUK, dass der Vorwurf, die Bundesbehörden seien durch das organisierte Verbrechen unterwandert, nicht zutreffe. Allerdings seien die Methoden dieser Kriminellen, welche sich des schweizerischen Finanzplatzes zur Tarnung ihrer illegalen Geschäfte bedienten, von den Behörden und dabei insbesondere vom Bundesanwalt nicht rechtzeitig erkannt worden. Mit einem vom Parlament überwiesenen Postulat verlangte die PUK eine entsprechende Umorientierung und eine verbesserte Koordination mit den kantonalen Amtern. Im weitern wurde dem Bundesanwalt vorgeworfen, dass er es unterlassen habe, die personelle Unterdotierung der Drogenbekämpfungsstelle bei der Bundesanwaltschaft durch Stellenverschiebungen zu beheben. Auf einen formellen Antrag zur. Behebung dieses Missstandes konnte die PUK verzichten, da der Nationalrat bereits Ende 1988 und der Ständerat in der Sommersession 1989 eine entsprechende Motion Cavadini (fdp, TI) überwiesen hatten [13].
 
[12] Zur Einsetzung der PUK, ihrer Arbeit und ihren Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von E. Kopp sowie zum unfreiwilligen Rücktritt von Bundesanwalt Gerber siehe unten, Teil I, 1c (Regierung, Parlament, Verwaltung). Vgl. auch SPJ 1988, S. 28 ff.
[13] Vorkommnisse im EJPD. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 22. November 1989, Bern 1989 (in der Folge zitiert als PUK), S. 86 ff., 219 f. und 225. Der Bericht ist auch publiziert in BBl, 1990, I, S. 637 ff. Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1977, 1988 ff. und 2037 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 790 ff. Motion Cavadini: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1872 ff. und 1890; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 278 f.