Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Reorganisation der Verwaltung
Auf Initiative des Chefs des EDI beantragte der Bundesrat dem Parlament die Zusammenfassung des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft, der beiden Hochschulen und der vier Forschungsanstalten des Schulratsbereichs zu einer Gruppe "Bildung und Forschung". Von dieser bereits im EMD erprobten Gruppenbildung verspricht sich die Landesregierung eine effizientere Führung und die Vereinfachung von Koordinationsproblemen. Der Ständerat stimmte diesem Vorschlag zu, wobei aber Kritik am vorgesehenen Organigramm laut wurde. Dieses gesteht dem Gruppenvorsteher, der gleichzeitig den neu zu schaffenden ETH-Rat präsidieren soll, eine grosse Machtfülle zu. Der Nationalrat trug dieser auch aus Kreisen der Wissenschaft geäusserten Kritik Rechnung, indem er beschloss, dass der Gruppenleiter in keinem Organ einer eidgenössischen oder kantonalen Hochschule tätig sein dürfe. Im Hinblick auf die Vertretung der Schweiz an internationalen Konferenzen lud die Volkskammer den Bundesrat mit einer Motion ein, dem Gruppenchef den Titel eines Staatssekretärs zu verleihen [20]. Die auf den 1. Juli vorgenommene Zusammenfassung des Bundesamtes für Kulturpflege, des Landesmuseums und der Landesbibliothek zu einem neuen Bundesamt für Kultur dient ebenfalls dem Ziel der Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen im EDI [21].
Der Bundesrat beschloss am 11. Dezember, unter Vorbehalt der nachträglich einzuholenden Zustimmung des Parlaments, das Bundesamt für Organisation (BFO) auf den 1. Januar 1990 aufzulösen und ein neues Bundesamt für Informatik im EFD zu bilden. Er entsprach damit den Vorschlägen der Beratungsfirma McKinsey und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats. Die bisherige betriebswirtschaftliche Beratungsfunktion des BFO übertrug er dem eidgenössischen Personalamt. Zudem beschloss die Regierung die Einrichtung einer Fachstelle für Verwaltungskontrolle bei der Bundeskanzlei. Diese Fachstelle soll ausschliesslich im Auftrag des Bundesrates tätig sein, und nicht, wie ursprünglich erwogen, auch der parlamentarischen Verwaltungskontrolle dienen [22].
Der Bundesrat machte einen wichtigen Schritt zur Realisierung der 1986 von ihm beschlossenen räumlichen Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Er gab einen entsprechenden Projektkredit frei und beauftragte das EFD mit der Ausarbeitung einer Baubotschaft zuhanden des Parlaments. Konkret ist vorgesehen, das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, das BA für Wohnungswesen nach Grenchen (SO) und das BA für Wasserwirtschaft nach Biel auszulagern [23].
 
[20] BBl, 1989, I, S. 1073 ff.; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2099 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 391 ff.; NZZ, 20.6.89; BZ, 23.6.89; Bund, 14.12.89. Zur Kritik am Organigramm vgl. auch G. Wagnière, "Zentralisierung der Wissenschaftspolitik", in NZZ, 10.10.89. Siehe auch unten, Teil I, 8a (Hautes écoles).
[21] AS, 1989, S. 2116 f., 2118 und 2119 ff.; Bund, 6.4.89; BZ, 1.7.89; NZZ, 5.7.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 32 f. (Zusammenfassung der BA für Umweltschutz resp. für Forstwesen und Landschaftsschutz zum BUWAL).
[22] BBl, 1990, I, S. 1092 ff. (Botschaft vom 14.2.90); Bund, 12.12.89. Siehe SPJ 1988, S. 32 f.
[23] Bund, 6.4.89. Vgl. SPJ 1986, S. 21 f. und /988, S. 30.