Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Bundesanwaltschaft
Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp wurden im Parlament und in einigen Medien auch gegen Bundesanwalt Rudolf Gerber massive Anschuldigungen erhoben. Er habe es nicht bloss versäumt, dem Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung durch E. Kopp nachzugehen, sondern sei auch mitverantwortlich für Ermittlungspannen bei der Bekämpfung des internationalen Drogenhandels. Die GP, die SP sowie die SVP, aber auch der freisinnige Nationalrat Cincera (ZH) forderten den Rücktritt von Gerber [24]. Der vom Bundesrat mit der Untersuchung des Verhaltens des Bundesanwaltes betraute Alt-Bundesrichter Häfliger stellte in einem am 6. März veröffentlichten Zwischenbericht zwar Unterlassungen fest, die ein Disziplinarverfahren rechtfertigen würden, fand aber keine Anhaltspunkte für die behauptete Protektion von Drogenhändlern. Bundesanwalt Gerber wurde vom Bundesrat mit sofortiger Wirkung beurlaubt, und er erklärte seine Demission auf den 1. September [25].
Der vom Bundesrat mit der Durchführung der Disziplinaruntersuchung beauftragte Hans Dressier kam zum Schluss, dass Bundesanwalt Gerber zwar Fehler begangen habe und in einem Fall (unkorrektes Communiqué zur Widerlegung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef der Zentralstelle der Betäubungsmittelbekämpfung) der Tatbestand der Dienstpflichtverletzung erfüllt sei. Diese sei aber nicht derart gravierender Art gewesen, dass eine Disziplinarstrafe angebracht sei. Der Bundesrat schloss sich dieser Empfehlung an, rügte aber noch speziell die späte Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen E. Kopp [26].
 
[24] Presse vom 19.1.89. Zu den Anschuldigungen siehe v.a. L'Hebdo, 19.1.89. Rücktrittsforderungen: NZZ, 26.1.89 (GP); SZ, 25.1.89 und BaZ, 4.2.89 (SP und SVP); Blick, 16.1.89 (Cincera).
[25] Presse vom 7.3.89; TA, 15.3. und 16.3.89; vgl. auch Ww, 16.3.89.
[26] NZZ, 22.3.89; Presse vom 24.8.89.