Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Gerichte
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Organisation der Bundesrechtspflege
Im Differenzbereinigungsverfahren stimmte der Nationalrat diskussionslos dem im Vorjahr von der kleinen Kammer anstelle des Annahmeverfahrens eingeführten weniger restriktiven Vorprüfungsverfahren für staatsrechtliche Beschwerden zu. Nachdem auch die noch bestehenden kleineren Differenzen zwischen den beiden Räten ausgeräumt waren, konnte das revidierte Gesetz verabschiedet werden; dies geschah in der grossen Kammer allerdings nicht ohne namhafte Opposition (36 Gegenstimmen) [33].
Die Organisation "Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz" reichte gegen die neuen Bestimmungen das Referendum ein. Sie wurde dabei unterstützt von der SP, der GP, dem LdU, den kleinen Linksparteien, dem Gewerkschaftsbund (SGB) und den Organisationen der Mieter und Konsumenten. Ihre Opposition richtete sich in erster Linie gegen die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Streitwertgrenze von 8000 auf 30 000 Fr. Diese Steigerung hätte ihrer Ansicht nach zur Folge, dass für die meisten Streitigkeiten im Bereich des Miet-, des Arbeits- und des Konsumentenrechts die Entscheide der kantonalen Gerichte nicht mehr an das Bundesgericht weitergezogen werden könnten. Gemäss einer Zusammenstellung von Bundesgerichtspräsident Raschein hätten 1988 von den 33 arbeitsrechtlichen Fällen rund die Hälfte und von den 48 Fällen im Bereich des Miet- und Pachtrechts rund ein Drittel die Hürde der neuen Streitwertgrenzen nicht geschafft [34].
 
[33] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 117 ff., 461 und 1221; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 64 ff. und 410; BBl, 1989, II, S. 872 ff. Vgl. auch SPJ 1988, S. 34 f. Zur Arbeitslast des Bundesgerichts siehe Gesch.ber. 1989, S. 430 ff.
[34] BBl, 1989, III, S. 1486 f.; Bund, 22.5.89; Presse vom 4.7.89; SGT, 12.7.89; TA, 25.8.89 (Raschein). Siehe auch R. Mader, "Mit untauglichen Mitteln zu einem unsozialen Ziel", in Plädoyer, 7/1989, Nr. 4, S. 29 ff.