Année politique Suisse 1989 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Ausgabenordnung
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Subventionsgesetz
Der Nationalrat hat im März als Erstrat das neue Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen gutgeheissen. Das Hauptziel der Revision besteht darin, mehr Einheitlichkeit im Subventionswesen zu erreichen. Bisher waren die jährlichen Subventionsleistungen von rund 7,5 Mia Fr. in über 100 Gesetzen und Bundesbeschlüssen voneinander unabhängig geregelt. Das neue Gesetz soll aber auch eine erhöhte Flexibilität der Haushaltspolitik erlauben. Dieser Punkt bot jedoch den primären Stein des Anstosses, da gewisse Parlamentarier in der erhöhten Flexibilität ein verkapptes Spargesetz witterten.
Die umstrittenen Punkte befanden sich nicht in den 44 Artikeln des Gesetzes selbst, sondern im Anhang, welcher 37 Erlasse an das Subventionsgesetz anpasst. Verschiedene "kann"- und "muss"-Formulierungen boten im Rat Anlass zu aus= führlichen Debatten. Zuerst verlangte die Linke, unterstützt vom Bündner Columberg (cvp), dass die Subventionierung der Aus- und Weiterbildung im Umweltschutzbereich zwingend vorgeschrieben werde. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ebenso ein entsprechendes Begehren in bezug auf das Gewässerschutzgesetz. Auch ein Antrag Neukomm (sp, BE) scheiterte, der im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes zwingende Subventionsvorschriften verankern wollte. Dagegen zeigte der Rat Verständnis für die Forderung, dass die Invalidenversicherung den Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe und den Ausbildungsstätten für Fachpersonal der beruflichen Eingliederung Beiträge bewilligen müsse und nicht bloss gewähren könne. Ebenfalls angenommen wurde ein von der SP und der CVP vorgebrachter Antrag für zwingende Bundesbeiträge an die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 93 zu 5 Stimmen [22].
Noch im Berichtsjahr hat auch die vorberatende Kommission des Ständerates das Gesetz einstimmig verabschiedet. Differenzen zum Nationalrat waren weitgehend redaktioneller Natur [23].
 
[22] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 338 ff. und 433 ff.; Bund, 9.3.89; Presse vom 15.3.89. Siehe auch SPJ 1986, S. 92 und 1988, S. 123. Zur Verteilung der Bundesbeiträge 1988 siehe SZ, 16.9.89.
[23] NZZ, 23.8. und 11.11.89.