Année politique Suisse 1989 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
Bodenrecht
Das im Vorjahr vorn Bundesrat vorgelegte
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht wurde in erster Lesung von der Kommission des Ständerates beraten. Bei der Neudefinition des Haupterwerbsbetriebs strich sie das Kriterium, wonach der Ertrag mehr als die Hälfte des Erwerbseinkommens ausmachen muss. Erben, die den Hof nicht selber bewirtschaften wollen, sollen kein Recht auf einen Vorzugspreis erhalten. Ein zentraler Punkt der Vorlage stellt das Verfahren für den Verkauf ausserhalb der Familie dar. Weil sie einen zu grossen administrativen Aufwand befürchtete, schloss sich die Kommission der Bundesratsvariante an und sprach sich bloss für ein Einspracheverfahren aus; sie strich zudem das Kriterium des Erwerbs zum Zweck der Kapitalanlage aus der Liste der Einsprachegründe gegen den Erwerb landwirtschaftlichen Bodens. Der Erwerbspreis soll generell dann als übersetzt gelten, wenn die Preise von vergleichbaren Grundstücken in der betroffenen Region überstiegen werden
[16].
Der noch vor einigen Jahren unter dem Schlagwort Ausverkauf der Heimat heftig diskutierte Grundstückverkauf an Ausländer stellt heute politisch kein Problem mehr dar. Aus statistischen Gründen liegen im Berichtsjahr jeweils erst die Zahlen des Vorjahrs über die kantonalen Bewilligungen vor. Diese haben sich 1988
auf einem tiefen Niveau stabilisiert und gegenüber 1987 nur um 14 Einheiten auf 1367 Bewilligungen zugenommen. Damit wurde das vom Bundesrat freigegebene Kontingent von 1800 Einheiten wiederum nicht ausgeschöpft. Die Zahl der tatsächlichen Handänderungen liegt noch um einiges darunter; sie hat um 50 auf 871 Verkäufe zugenommen. Während sich die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels weiterhin leicht zurückgebildet hat, nahm diejenige für Hauptwohnungen und Betriebsstätten leicht zu. 67% der erteilten Bewilligungen beanspruchten die vier Fremdenverkehrskantone Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Einen bisher wenig beachteten Aspekt stellen die Rückkäufe dar. Deren Zahl ist seit einigen Jahren im Steigen begriffen und 1987 hat eine eigentliche Trendumkehr stattgefunden, indem nunmehr die Zahl der Rückkäufe durch Schweizer grösser ist als diejenige der Verkäufe an Ausländer
[17].
[16] NZZ, 16.3., 18.4., 19.5. und 7.11.89; vgl. SPJ 1988, S. 163 f.
[17] Presse vom 5.8.89; vgl. SPJ 1988, S. 164.
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