Année politique Suisse 1989 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen / Alters- und Hinterbliebenenversicherung
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Konjunkturelle Anpassungen
Doch auch am Bestehenden wurden mögliche Verbesserungen vorgeschlagen oder vorgenommen. Im Hinblick auf die 10. AHV-Revision standen Themen wie Kostenneutralität, Rentenalter, Splitting, Erziehungsbonus weiterhin im Raum, doch war man allgemein der Ansicht, dass für die grundsätzliche Diskussion erst das Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft abgewartet werden müsse [10]. Einzig die SP legte eine gewisse Aktivität an den Tag und erwog im Dezember, gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Volksinitiative "für höhere AHV-Renten" zu lancieren [11]. Eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE) für eine einmalige 13. Auszahlung der AHV/IV-Renten per Ende 1989 scheiterte – da so kurzfristig nicht realisierbar und zudem finanziell nicht klar genug abgestützt – bereits in der vorberatenden Nationalratskommission, doch nahm sich diese vor, in einer ihrer nächsten Sitzungen materiell auf dieses Anliegen zurückzukommen [12].
Dem üblichen zweijährigen Anpassungsmodus gemäss wurden die AHV/IV-Renten auf den 1.1.1990 um 6,6% erhöht und im Gleichschritt die neuen Grenzwerte im BVG festgesetzt [13]. Ebenfalls auf dieses Datum hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung vorgenommen, welche die im Zug der 9. AHV-Revision eingeführte strikte Rentenkürzung bei Beitragslücken, die über ein Jahr dauerten, wieder mildert: künftig werden Lücken bis zu drei Jahren wieder toleriert, sofern sie vor 1979 entstanden sind [14].
Auf dem Gebiet der Ergänzungsleistungen (EL) gerieten die Dinge, wenn auch nur geringfügig, ebenfalls in Bewegung. Obgleich die vorberatende Nationalratskommission einer parlamentarischen Initiative Spielmann (pda, GE), welche die Rückgängigmachung der mit der 2. EL-Revision 1987 eingeführten Leistungskürzungen für gewisse Bezüger forderte, nicht zustimmen mochte, beschloss sie doch oppositionslos eine entsprechende Motion, die vom Bundesrat eine revidierte Gesetzesvorlage verlangte [15]. Im Juni legte der Bundesrat Antrag und Botschaft zu einer Gesetzesänderung vor, welche für Bezüger von EL-Leistungen bei der Vergütung der Krankheitskosten den Selbstbehalt wieder abschafft [16]. National- und Ständerat stimmten ohne Gegenstimme zu [17]. Zusammen mit ihrer Motion deponierte die nationalrätliche Kommission ebenfalls ein Postulat mit der Bitte, die Information der Rentenbezüger zu verbessern [18]. Dem Bündner Ständerat Ulrich Gadient (SVP) ging dies offenbar zu wenig weit, verlangte er doch in einer Motion, AHV- und IV-Ergänzungsleistungen seien jenen, die sie nötig hätten, automatisch und nicht erst auf Antrag auszurichten. Der Bundesrat bestritt den schlechten Informationsstand der Rentnerinnen und Rentner und lehnte das Ansinnen mit dem Hinweis auf den hohen Verwaltungsaufwand ab. Der Rat überwies die Motion als Postulat [19].
 
[10] Siehe auch SPJ 1988, S. 202 f.
[11] NZZ, 18.12.89.
[12] NZZ und Vr, 17.11.89.
[13] AS, 1989, S. 1233 ff. und 1901. Gleichzeitig wurden auch die Referenzbeträge bei den Ergänzungsleistungen angehoben (AS, 1989, S. 1241 f.).
[14] AS, 1989, S. 1230 ff.
[15] Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 20 und 1989, I/ II, S. 40.
[16] BBl, 1989, II, S. 1101 ff.
[17] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1394 f. und 2280; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 789 und 846; BBl, 1989, III, S. 1675.
[18] Verhandl. B.vers., 1989, I/II, S. 22.
[19] Amt. Bull. StR, 1989, S. 783 ff.; Presse vom 13.12.89.