Année politique Suisse 1989 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Militärversicherung
Ende April gab der Bundesrat seinen Entwurf für eine Totalrevision der Militärversicherung in die Vernehmlassung, der dieses älteste Sozialwerk der Schweiz mit den übrigen Sozialversicherungen koordinieren soll. Bedeutendste Neuerung des Vorentwurfs ist die volle Verdienstausfallentschädigung, die bisher je nach Zivilstand und Familienlasten auf 80 bis 90% angesetzt war. Bei den Selbständigerwerbenden übernimmt die Versicherung neu die Fixkosten des Betriebes und, zusätzlich oder für sich allein, die Ausrichtung weiterer Beiträge bis auf den vollen Betrag des versicherten Jahresverdienstes. Eine wichtige Neuregelung stellen die Altersrenten darf welche die bislang oftmals eingetretene Uberdeckung vermeiden sollen [60].
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Erwerbsersatzordnung
Im Revisionsentwurf für die Militärversicherung wurde das Anliegen von Nationalrätin Ursula Hafner (sp, SH) nach einer besseren Entschädigung dienstleistender Hausmänner und Hausfrauen weiterhin nicht berücksichtigt. Enttäuscht über die unverbindliche Erledigung ihres Anliegens — ihre Motion, die von allen Parlamentarierinnen mit Ausnahme von CVP-Präsidentin Segmüller (SG) unterzeichnet worden war, war nur als Postulat überwiesen worden —, übergab Frau Hafner die Angelegenheit dem auf den 1. Januar 1989 eröffneten Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann [61].
 
[60] NZZ, 27.4.89.
[61] Siehe SPJ 1988, S. 209; BZ, 6.1.89.