Année politique Suisse 1989 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Familienpolitik
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Kinder
Am 20. November verabschiedete die Uno-Generalversammlung eine Konvention über die Rechte der Kinder. Die Schweiz wird kaum unter den 20 Ländern sein, welche mit ihrer Ratifizierung die Charta in Kraft setzen können, meldete sie doch sogleich Vorbehalte an, insbesondere gegen Art. 10, der die Familienzusammenführung regelt. Das darin verbürgte Recht der Kinder und ihrer Eltern, in irgendeinem Staat zusammenzuleben, steht in Widerspruch zur eidgenössischen Verordnung über die Begrenzung der Zahl von Ausländern in der Schweiz [58].
Nach Bundesrat und Ständerat schlug auch die für die Revision des Sexualstrafrechts zuständige Nationalratskommission die Beibehaltung des Schutzalters 16 Jahre vor [59].
 
[58] TA, 17.11.89; Bund, 21.11.89; JdG, 22.11.89; Suisse, 24.11.89.
[59] NZZ, 5.4.89. Siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).