Année politique Suisse 1990 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN - FINANCES PUBLIQUES
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Kantonalbanken — Banques cantonales
APPENZELL AUSSERRHODEN: Ausweitung der Kompetenzen der Kantonalbank. Entscheide über feste Übernahmen von gedeckten Vorschüssen bis zu 5 Millionen und für ungedeckte Kredite bis zu 1. Million Fr. können neu von der dreiköpfigen Bankkommission anstelle der neunköpfigen Bankverwaltung gefällt werden. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 11.12.90).
BERN: Gesetz über die Berner Kantonalbank. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen (Bund, 8.2.90; vgl. SPJ 1989, S. 284).
SANKT GALLEN: Revision des Kantonalbankgesetzes auf Anstoss eines Postulats. Ausweitung der Möglichkeit, sich an privaten Unternehmen zu beteiligen, Neuregelung der Verteilung der Kompetenzen unter den Bankorganen. Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (SGT, 2.11.90).
SCHWYZ: Änderung des Kantonalbankgesetzes. In der Volksabstimmung vom 23.9. mit 54,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35% (LNN, 13.9., 24.9.90; vgl. SPJ 1989, S. 284).
ZUG: Änderung des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank. Gemäss der Vorlage sollen die Partizipationsscheine in Aktien umgewandelt und das Aktienkapital um 14,4 Millionen auf 86,4 Millionen erhöht werden. Vom Kantonsrat in zweiter Lesung angenommen (LNN, 31.8., 3.11.90).