Année politique Suisse 1990 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT - ECONOMIE
BASEL-LAND: Gesetz zur Förderung des Jugendsports. Hauptpunkte des neuen Gesetzes, welches sich sehr stark an die Strukturen von "Jugend+Sport" und das baselstädtische Modell anlehnt, sind die Ausbildung und Betreuung von Leitern sowie die finanzielle und materielle Unterstützung von Kursen und Lagern, die Vereine und andere Organisationen durchführen. Für das gesamte Kurswesen sind 360 000 Fr. vorgesehen, die nach dem "Jugend+Sport"-Modell an Vereine und andere Organisationen ausbezahlt werden. Weitere 50 000 Fr. sind für die Unfall- und Haftpflichtversicherung aller Kursteilnehmer vorgesehen, die restlichen 190 000 Fr. sind für Material sowie die Schaffung von eineinhalb zusätzlichen Stellen auf dem Sportamt nötig. Vom Regierungsrat vorgelegt (BaZ, 10.8.90).
BERN: Revision des Gesetzes über die Förderung des Fremdenverkehrs. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen (Bund, 13.2.90 ; vgl. SPJ 1988, S. 288; 1989, S. 289).
FRIBOURG: 1) Nouvelle loi sur le tourisme cantonal. Approuvée par le Grand Conseil (Lib., 16.2., 18.5., 22.9.90; cf. APS 1988, p. 288; 1989, p. 289) — 2) Loi sur l'hôtellerie et la restauration, le commerce des boissons alcooliques et la danse. Approuvée par le Grand Conseil (Lib., 8.3., 31.10., 23.11.90; cf. APS 1988, p. 288 s.). — 3) Projet de loi relatif au subventionnement de la construction de patinoires couvertes. Présenté par le Conseil d'Etat (Lib., 11.10.90).
GRAUBÜNDEN: 1) Initiative "für ein Gesetz über die Bewilligung von Anlagen für die künstliche Beschneiung (Schnee ohne Kanonen)". Vom Grossen Rat auf Antrag des Regierungsrats abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 2.12. mit 55,9% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 34%; Ja-Parolen von CSP, SP, Linke Alternative und LdU (BüZ, 11.4., 25.4., 24.11., 26.11., 27.11., 28.11., 3.12.90; vgl. SPJ 1989, S. 289) — 2) Teilrevision des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes. Aufhebung der Verhältniszahl (polizeiliche Bedürfnisklausel) bzw. der Ausnahmebewilligungen und Einführung eines "Sirupartikels", welcher bestimmt, dass alkoholführende Betriebe mindestens zwei alkoholfreie Getränke nicht teurer anzubieten haben als das billigste alkoholhaltige Getränk in gleicher Menge. Vom Grossen Rat zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet (BüZ, 27.9., 22.11., 29.11.90).
JURA: Loi sur le tourisme. Approuvée en première lecture (Dém., 28.3., 27.4.90; cf. APS 1986, p. 229; 1989, p. 289).
LUZERN: Änderung des Gastgewerbegesetzes. Verpflichtung der patentpflichtigen, öffentlich zugänglichen Restaurationsbetriebe, für Raucher und Nichtraucher getrennte Tische anzubieten und die Nichtraucherplätze zu kennzeichnen. Der Grosse Rat beschliesst Nichteintreten (Vat., 16.1., 3.7.90).
NEUCHATEL: Loi sur les établissements publiques. Renvoyée à la commission par le Grand Conseil (Express, 9.10.90).
NIDWALDEN: Gesetz über die Förderung des Jugendsports. Vom Landrat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Von der Landsgemeinde am 29.4. angenommen (Vat., 11.1., 30.4.90; vgl. SPJ 1989, S. 289).
SCHAFFHAUSEN: 1) Volksinitiative "für ein abfallarmes Gastgewerbe". Verlangt wird die Aufnahme eines Artikels im Gastgewerbegesetz, welcher die Patentabgabe nur erlaubt, wenn für die Abgabe von Speisen zur Hauptsache wiederverwendbare Behältnisse verwendet werden. Lancierung der Initiative. Zustandekommen der Initiative mit 1356 Unterschriften (SN, 27.9., 3.10.90). — 2) Volksinitiative zur Förderung des Breitensports. Das Volksbegehren verlangt, dass die Staatsbeiträge an die Krankenkassen in Zukunft zu einem Siebtel zur Minderung von Härtefällen, zu sechs Siebteln jedoch zur "spielerischen Förderung der geistigen, seelischen und körperlichen Kräfte" verwendet werden. Mit Hilfe der Beiträge an die Krankenkassen sollen insbesondere öffentliche Mehrzweckhallen erstellt werden. Lancierung der Volksinitiative durch die Aktion "Volk und Sport" (SN, 23.8.90).
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