Année politique Suisse 1990 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR - INFRASTRUCTURE
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Energie
AARGAU: Entwurf für ein neues Energiegesetz. Vom Regierungsrat vorgelegt (AT, 22.11.90; vgl. SPJ 1989, S. 290).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Energiesparinitiative. Ergänzung der Verfassung durch den Auftrag, den sparsamen Umgang mit Energie sowie die Förderung von umweltschonenden erneuerbaren Energieträgern gesetzlich zu regeln. Mit konkreten Ubergangsbestimmungen soll die Übergangszeit bis zum Erlass eines entsprechenden Gesetzes überbrückt werden. Lancierung der Initiative. Einreichung der Initiative mit über 500 Unterschriften (SGT, 8.12.90).
BASEL-LAND: 1) Revision des Energiegesetzes. Vom Landrat in erster Lesung beraten (BaZ, 28.9., 19.10., 30.10.90; vgl. SPJ 1988, S. 290; 1989, S. 290). – 2) Unformulierte Volksinitiative "zur Förderung von Sonnenkollektoren". Die Initiative verfolgt im wesentlichen drei Ziele: Zum ersten soll der Kanton angehalten werden, "Installationen an und auf Gebäuden, die der Gewinnung von Wärme und/oder Strom durch Sonnenkraft dienen" durch einen einmaligen Beitrag zu subventionieren. Die Höhe der Subventionen soll während der ersten zwei Jahre 50% der Gesamtanlagekosten betragen. Danach kann die Subvention für weitere Investitionskosten in Solaranlagen jedes Jahr um 10 Prozentpunkte gesenkt werden. Parallel zu dieser Finanzspritze sollen die regionalen Stromverteiler, sprich Elektras, auf gesetzlichem Weg dazu verpflichtet werden, den Strom, den die in Privatinitiative installierten Sonnenkollektoren ins Netz liefern, zu einem durchschnittlichen Ankaufspreis abzunehmen. Die dritte Forderung schliesslich betrifft all die kommunalen Bauvorschriften, die an gewissen Orten die Installation von Sonnenkollektoren auf Dächern wenn nicht verhindern, so doch stark erschweren. Diese Beschränkungen sollen durch entsprechende Eingriffe des Kantons ersatzlos gestrichen werden. Lancierung der Initiative (BaZ, 24.7.90).
GENEVE: Loi visant à encourager le recours à l'énergie solaire. Institution d'un crédit annuel d'un million de francs, déstiné à subventionner les installations des capteurs solaires sur les toits. Renvoyée à la commission (JdG, 10.3., 24.3.90).
GLARUS: Anderung des Glarner Energiegesetzes. Übernahmepflicht von Überschussenergie privater Eigenerzeuger durch Stromerzeuger und Verteiler des öffentlichen Rechts sowie eine strengere Regelung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Vom Landrat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (NZZ, 6.12.90).
LUZERN: Energie-Initiative. Änderung des Energiegesetzes; Erweiterung des Zweckparagraphen mit der Aussage, dass Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Atomenergie geschaffen werden sollen; Verschärfung der Verpflichtung zur Erstellung einer Grobanalyse durch einen Sanierungszwang, sofern die zulässigen Werte überschritten werden; Einführung des Obligatoriums für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung; Verzicht auf die bisher praktizierte degressive Tarifpolitik. Lancierung der Initiative durch die SP (Vat., 10.5., 21.5.90).
NIDWALDEN: 1) Verfassungsinitiative des Komitees für eine Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen zur Unterstellung der Genehmigung von Konzessionen zur Nutzung des Untergrundes unter die Landsgemeinde. Vom Nidwaldner Verfassungsgericht für gültig erklärt und von der Landsgemeinde am 29.4. angenommen (Vat., 17.3., 30.4.90; vgl. SPJ 1989, S. 278). – 2) Gesetzesinitiative des Komitees für eine Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen für eine Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Vom Nidwaldner Verfassungsgericht für gültig erklärt und von der Landsgemeinde am 29.4. angenommen (Vat., 17.3., 30.4.90; vgl. SPJ 1989, S. 291). – 3) Gesetzesinitiative des Komitees für eine Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen für eine Anderung des Bergregalgesetzes. Vom Nidwaldner Verfassungsgericht für gültig erklärt und von der Landsgemeinde am 29.4. angenommen (Vat., 17.3., 30.4.90; vgl. SPJ 1989, S. 291).
OBWALDEN: Gesetzesinitiative in der Form einer ausgearbeiteten Vorlage von neun Mitgliedern der CSP hinsichtlich des Erlasses eines kantonalen Energiegesetzes. Eingereicht (LNN, 1.10.90).
SCHAFFHAUSEN: Kredit von 1,6 Mio Fr. zugunsten eines Blockheizkraftwerkes in Neuhausen. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 73,63% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 64,3% (SN, 11.6.90).
SOLOTHURN: 1) Entwurf zu einem kantonalen Energiegesetz. Von der Regierung vorgelegt. Bei der Beratung im Kantonsrat wurde das Gesetz erheblich abgeschwächt. So sind für etliche Bestimmungen Ausnahmebewilligungen vorgesehen, die individuelle Heizkostenabrechnung ist erst in Gebäuden mit mehr als fünf Heizwärmebezügern Vorschrift und braucht erst zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt zu werden (wenn vorher keine Sanierung erfolgt). Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 27.6., 5.9.90; vgl. SPJ 1989, S. 291). – 2) Konzesssion für die Neuanlage der Elektrizitätswerke Wynau. Vom Kantonsrat zuhanden der Volksabstimmung angenommen. In der Volksabstimmung vom 1.4. mit 59,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 58,3%; Nein-Parolen von SP, NA und den Grünen; Stimmfreigabe des LdU und des Gewerkschaftsbunds (SZ, 3.3., 6.3., 29.3., 2.4.90).
TICINO: Legge sull'energia. Il testo riassume gli indirizzi di politica energetica del Cantone (con riferimento al modello energetico) e della sua promozione (attraverso l'informazione, la sensibilizzazione, la diffusione di nuove tecnologie) e enumera i provvedimenti di contenimento del consumo (ad esempio norme sull'isolamento termico, sui conteggi individualizzati, sulla climatizzazione, l'illuminazzione, ecc.) e i provvedimenti per la distribuzzione di energia in rete (in particolare la struttura delle tariffe). Presentato dal Consiglio di Stato (CdT, 8.11., 15.11.90; Vat., 19.12.90).
VALAIS: Révision de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques. Approuvée par le Grand Conseil. Approuvée en votation populaire le 10 juin par 84% des votants; participation: 18,54%(NF, 28.3., 29.3., 11.6.90; cf. APS 1988, p. 291 s.; 1989, p. 291).
VAUD: 1) Deux initiatives populaires rédigées de toutes pièces, l'une constitutionnelle (" Sortir du nucléaire") contenant les principes et l'autre législative (" Comment sortir du nucléaire") indiquant les moyens pour atteindre le but fixé dans une loi sur l'énergie. Le Grand Conseil propose le rejet. Rejetées en votation cantonale le 10 juin par 55,3% et 54,4% des votants; participation: 20,3%; Approuvées par: PS, POP, GPE (24 Heures, 20.2., 11.6.90; cf. APS 1987, p. 271; 1988, p. 292). – 2) Projet de dépöt pour le stockage intermédiaire de déchets radioactivs à Würenlingen (AG). Recommandation du Conseil d'Etat à la population d'approuver le projet (24 Heures, 17.10.90). – 3) Révision de la loi sur les hydrocarbures. Adaptation aux moyens de recherche actuels. Délibérée en première lecture (24 Heures, 13.11.90).
ZUG: Änderung des Energiegesetzes. Kompetenz des Kantons zur finanziellen Unterstützung von einzelnen Projekten, welche innovative Impulse in der regionalen Energieversorgung geben oder die wirksamere Nutzung eines Energieträgers ermöglichen; Kompetenz des Regierungsrats zum Erlass von Empfehlungen für die Tarifgestaltung bei leitungsgebundenen Energien; Einführung der individuellen Wärme- und Heizkostenabrechnung. In Kommissionsberatungen wird die Streichung der getrennten Warmwasserabrechnung beantragt, die Fristen für die Ausrüstung bestehender Gebäude mit Thermostatventilen und Wärmezählern für Gebäude mit mehr als fünf Wärmebezügern auf 1994 und für solche mit mehr als drei Bezügern auf 1999 festgesetzt und eine Präzisierung der Bestimmungen über die Rauchgaskontrollen mit Hinweis auf die Luftreinhalteverordnung gefordert. Vom Kantonsrat in erster Lesung angenommen (Vat., 25.1.90; LNN, 3.8., 4.9.90).
ZÜRICH: 1) Änderung des Energiegesetzes. Schaffung eines Anreizinstrumentes für weitergehendes Energiesparen, insbesondere im Bereich der Wärmedämmung; Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs bei Gebäuden mit mehr als zwei Wärmebezügern; finanzielle Förderung von Projekten der Gemeinden zur Ausnützung von Umgebungswärme oder Abwärme aus Abwasser. Vom Regierungsrat beantragt (NZZ, 22.11.90; SGT, 14.12.90). – 2) Errichtung eines Zwischenlagers in Würenlingen (AG). Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat, die Errichtung des Zwischenlagers zuhanden der Volksabstimmung für wünschbar zu erklären (AT, 20.12.90; NZZ, 27.12.90).